Man kann auch ohne Ausbildung auf jede Stelle eingestellt werden, sofern nicht die Stellenausschreibung etwas ausschließt.
Das Entgelt welches man bekommt, wäre dann allerdings nicht das der auszuübenden Tätigkeiten, sondern idR bekommt man dann das Entgelt einer EG niedriger, wegen fehlende Voraussetzung in der Person.
@ Dienstbeflissen: Bauen nicht die FG 1 der 9b auf der Fg 3 auf, die das Studium bedingt? So dass für die EG10 ein Studium benötigt wird?