Höhergruppierung ohne Studium TV-L - Allgemeiner Verwaltungsdienst

Begonnen von Uck, 16.05.2021 07:29

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Uck

In der Entgeldordnung zum TV-L steht in den Allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen des Verwaltungsdienstes (keine bestimmte Beschäftigungsgruppe) für die Endgeldgruppen E9b-E12 folgendes Tätigkeitsmerkmal:
Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst mit abgeschlossener Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit.
Der oft zitierte Zusatz "sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben." fehlt und steht erst ab der EGG 13 drin.
Bedeutet dies, dass ich mit einem Berufsschulabschluss (ohne Studium) nicht für eine Stelle mit der EGG 9b oder 10 eingestellt werden darf?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Dienstbeflissen

In der EGO zum TVL sind drei Fallgruppen beschrieben, die die 9b erfüllen.

Die von dir genannte Fallgruppe 3 ist nur eine davon.

Die Antwort auf deine Frage lautet also: nein.

WasDennNun

Man kann auch ohne Ausbildung auf jede Stelle eingestellt werden, sofern nicht die Stellenausschreibung etwas ausschließt.

Das Entgelt welches man bekommt, wäre dann allerdings nicht das der auszuübenden Tätigkeiten, sondern idR bekommt man dann das Entgelt einer EG niedriger, wegen fehlende Voraussetzung in der Person.

@ Dienstbeflissen: Bauen nicht die FG 1 der 9b auf der Fg 3 auf, die das Studium bedingt? So dass für die EG10 ein Studium benötigt wird?

Dienstbeflissen

Zitat von: WasDennNun in 16.05.2021 07:55
Man kann auch ohne Ausbildung auf jede Stelle eingestellt werden, sofern nicht die Stellenausschreibung etwas ausschließt.

Das Entgelt welches man bekommt, wäre dann allerdings nicht das der auszuübenden Tätigkeiten, sondern idR bekommt man dann das Entgelt einer EG niedriger, wegen fehlende Voraussetzung in der Person.

@ Dienstbeflissen: Bauen nicht die FG 1 der 9b auf der Fg 3 auf, die das Studium bedingt? So dass für die EG10 ein Studium benötigt wird?
FG1 baut auf FG2 oder FG3 auf. Die FG2, also gründliche, umfassende Fk und sL stehen für sich und bauen auf nichts auf und erfordern nichtmal einen Sonderschulabschluss.

Uck

Herzlichen Dank für Eure schnellen Antworten, dass hilft mir sehr weiter.

Spid

Die Entgeltordnung regelt die Eingruppierung. Einstellung ist hingegen kein tariflicher Regelungsgegenstand.