[Allg] Unterlagen bei Teilzeitantrag für Pflege

Begonnen von VeMi, 14.05.2021 18:33

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VeMi

Hallo,

vielleicht hat jemand selbst Erfahrung oder arbeitet im Personalbereich: Wenn man einen Antrag auf Teilzeit stellt für die Betreuung / Pflege eines Angehörigen, was werden hierfür für Unterlagen benötigt? Ich ziele darauf ab, ob zwingend ein Pflegegrad für den Betreuten vorliegen muss oder ob "sonstige" Versorgungstätigkeiten (haushaltnahe Dienstleistungen wie einkaufen, waschen, kochen, putzen usw.), welche der Betroffene krankheitsbedingt selbst nicht mehr machen kann auch als Begründung ausreichend sind, wenn dies ärztlicherseits attestiert wird? Würde mich über eine Einschätzung sehr freuen  :)

clarion

Hallo bedarf es bei einem Teilzeitantrag überhaupt einer Begründung? 

Solltest Du tarifbeschäftigt sein, wäre ein Pflegegrad bei der zu betreuenden Person doch hilfreich,  da Du Dir dann Rentenpunkte anrechnen lassen kannst,  was Dir bei der eigenen Rente hilft.

VeMi

Hallo,

es geht um eine Beamtin...Klar, Teilzeitantrag kann grundsätzlich ohne Begründung gestellt werden, aber hier kann der Dienstherr ja diesen doch noch leichter ablehnen als wenn dieser mit Betreuung oder Pflege begründet wird.

Opa

Pflegegrad wäre sicherer.
Falls Pflegegrad vorhanden:
Hast du dich schon mit dem Pflegezeitgesetz vertraut gemacht? Ist m.E. attraktiver, als ,,nur" in Teilzeit zu gehen.

VeMi

Hallo,

danke für den Hinweis, mit dem Pflegezeitgesetz habe ich mich noch nicht beschäftigt, habe jetzt aber mal kurz drüber geschaut. Inwiefern findest Du dieses denn attraktiver, als "nur" in Teilzeit zu gehen? Eine komplette Freistellung o.ä. strebe ich nicht an, ich gehe aber davon aus, dass ich über einen längeren Zeitraum erheblichen Stundenaufwand für die Hilfe betreiben muss...

Opa

Es kann attraktiver sein, weil du danach einen spezialgesetzlichen Rechtsanspruch hast. Weniger Diskussionen, weniger verhandeln (sowohl über das ,,ob" als auch über den konkreten Umfang der Stundenreduzierung).

Für die meisten Menschen vielleicht weniger relevant aber der Vollständigkeit zu erwähnen sei, dass es über das Familienpflegezeitgesetz eine finanzielle Förderung gibt, die den Nettoverlust ausgleicht. Allerdings nur als Darlehen.

Ich bin in dem Thema allerdings nicht kompetent- wollte nur darauf hinweisen, dass es so etwas gibt. Anlaufstelle für konkrete Fragen ist eine (kostenlose) Pflegeberatung, die bei mittlerweile sehr vielen Kommunen und teils auch direkt bei der Dienststelle angeboten wird. Einfach mal nach dem Stichwort ,,Pflegeberatung" im Netz suchen.