Das ist im Hinblick auf den kommunalen Bereich - und um den geht es hier im Unterforum ja - schlicht unzutreffend. Die Prozeßvereinbarung vom 09.01.2003 sieht die Erstellung und Anpassung der durchgeschriebenen Fassungen für die sechs Dienstleistungsbereiche im Einvernehmen zwischen den TVP vor.
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Das hilft mir noch besser zu verstehen.
Mich macht zum einen der Vorbehalt der Rückforderung nervös.
Außerdem möchte ich seit einem halben Jahr einen ATZ-Vertrag abschließen. Lt. Tarifvereinbarung wurde ja die bestehende Regelung bis 31.12.2022 ohne Änderungen verlängert. Da kann man den Vereinbarungstext nehmen, neues Datum eintragen und veröffentlichen.
Unsere Personalabteilung spricht über Altersteilzeit erst wenn die durchgeschriebene Fassung vorliegt.