Liebe Kollegen und Leute,
ich habe eine kurze Frage, leider konnte ich für dieses sehr spezifische Thema keine Antwort finden. Und unser Betriebsrat hält sich leider auch bedeckt.
Ich bin Arzt an einer mittelgroßen Universitätsklinik. Wir haben in der Stadt ein großes Impfzentrum, bei dem wohl abends Impfdosen übrig bleiben. Anstatt nun eine Liste (wie auch jeder Hausarzt) zu führen um übrig gebliebene Impfdosen an willige zu verimpfen, möchte unsere Verwaltung, dass die Dienstärzte diese nun an Patienten verimpft.
Das ganze stellen die Kollegen sich folgendermaßen vor:
Impfstoff kommt um 23:30 Uhr in der Notaufnahme an, dort wird ein zufälliger Dienstarzt einer Fachabteilung angerufen, der Impfdosen an Berechtigte und nach Abwägung der Impfbereitschaft (sowie Kontraindikationen) an stationäre Patienten verimpft. Das ganze wird gut und gerne dann 2-3h dauern.
Nun haben wir ab 18:00 Uhr Bereitschaftsdienst. Das 18 Uhr ja sowieso schon utopisch ist, ist natürlich außer Frage. Was ich jedoch hinterfrage ist, ob es rechtliche Bedenken gibt, dass eine regelmäßige Arbeitsanweisung durch den Vorstand um 23:30 Uhr machbar ist? Also lange außerhalb unserer Regelarbeitszeit?
Ganz abgesehen von der Sinnhaftigkeit, um 1 Uhr morgens einen stationären Patienten aufzuwecken, aufzuklären und zu impfen, finde ich das ganze Procedere mal wieder sehr willkürlich. Ein Servicedienst, der nicht verlangt war.
Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen!
Grüße