Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Nachfrage: Zwei Beschäftigungsverhältnisse nach TV-L

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Isie:
Die andere Hochschule kann ebenfalls eine Hochschule des Landes sein, sie kann aber auch eine Stiftungshochschule sein. Im letzteren Fall wäre sie ein eigenständiger Arbeitgeber. Schau mal auf der Internetseite der Hochschule oder bei Wikipedia.

WasDennNun:

--- Zitat von: trulu am 18.05.2021 12:48 ---Woraus geht das denn genau hervor? Auf der Gehaltsabrechnung steht "Arbeitgeber Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung"

--- End quote ---
Lustig, eigentlich ja nicht korrekt, denn der AG ist ja eindeutig das Land Niedersachsen.
Auf der Lohnsteuerbescheinigung steht es dann korrekt.

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