Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Nachfrage: Zwei Beschäftigungsverhältnisse nach TV-L

<< < (2/3) > >>

Lars73:
Nein. Man muss halt schauen wer jeweils der Arbeitgeber ist.

trulu:
Woraus geht das denn genau hervor? Auf der Gehaltsabrechnung steht "Arbeitgeber Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung"

Isie:
Aus den Arbeitsverträgen.

trulu:
Im bestehenden Arbeitsvertrag heißt es

"Arbeitsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen - vertreten durch den Präisdenten der ... Universität - und ..."

Lars73:
Nun kommt es noch auf den anderen Arbeitsvertrag an. Im ersten ist es das Bundesland

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version