Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Nachfrage: Zwei Beschäftigungsverhältnisse nach TV-L
Lars73:
Nein. Man muss halt schauen wer jeweils der Arbeitgeber ist.
trulu:
Woraus geht das denn genau hervor? Auf der Gehaltsabrechnung steht "Arbeitgeber Nds. Landesamt für Bezüge und Versorgung"
Isie:
Aus den Arbeitsverträgen.
trulu:
Im bestehenden Arbeitsvertrag heißt es
"Arbeitsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen - vertreten durch den Präisdenten der ... Universität - und ..."
Lars73:
Nun kommt es noch auf den anderen Arbeitsvertrag an. Im ersten ist es das Bundesland
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