Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tätigkeitsbeschreibung
Johnny911:
Hallo,
ich habe folgende Fragen zur Tätigkeitsbeschreibung:
- sind die Zeitanteile von Stelleninhaber zu beschreiben?
- handelt es sich nur um den IST-Zustand oder darf in der Tätigkeitsbeschreibung schon der SOLL-Zustand einfließen? Wenn letzteres, wie soll man dann schon den Zeitanteil bemessen können?
- dürfen pauschal Dinge wie "Ausbildung von Azubis" oder "Weiterbildung" in einer Tätigkeitsbeschreibung aufgenommen werden?
Falls möglich, gerne Antworten mit Quellenangaben. Vielen Dank!
Lars73:
Grundsätzlich wird der Arbeitgeber vorgeben was der Arbeitnehmer für Tätigkeiten hat. Dabei wird das SOLL beschrieben.
Was meint "pauschal"? Natürlich kann man Ausbildung von Azubis aufnehmen, wenn dies zu den Aufgaben gehört.
Spid:
Die einzige Rechtsquelle und auch die einzige Notwendigkeit, die Täigkeit zu beschreiben, ist §2 f. NachwG.
Johnny911:
--- Zitat von: Lars73 am 18.05.2021 12:42 ---Grundsätzlich wird der Arbeitgeber vorgeben was der Arbeitnehmer für Tätigkeiten hat. Dabei wird das SOLL beschrieben.
Was meint "pauschal"? Natürlich kann man Ausbildung von Azubis aufnehmen, wenn dies zu den Aufgaben gehört.
--- End quote ---
Die Tätigkeiten ja, es geht hier um die Zeitanteile. Mein Vorgesetzter meint, dass bei einer Tätigkeit in Zukunft deutlich mehr Zeit anfallen KÖNNTE, aber zur Zeit benötige ich für diese Aufgabe deutlich weniger Zeit. Keiner kann doch wissen, wieviel Zeit dafür in Zukunft anfallen könnte...
Spid:
Nebe dem Umstand, daß ich sehr wohl weiß, wie viel Zeit die mir unterstellten AN zukünftig womit verbringen werden, gehtes nicht darum, wie viel Zeit sie damit verbringen werden, sondern wie viel Zeit sie damit verbringen werden sollen - und das weiß ich erst recht. Genau genommen führt letzteres zu ersterem.
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