Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tätigkeitsbeschreibung
Johnny911:
--- Zitat von: Spid am 18.05.2021 12:59 ---Nebe dem Umstand, daß ich sehr wohl weiß, wie viel Zeit die mir unterstellten AN zukünftig womit verbringen werden, gehtes nicht darum, wie viel Zeit sie damit verbringen werden, sondern wie viel Zeit sie damit verbringen werden sollen - und das weiß ich erst recht. Genau genommen führt letzteres zu ersterem.
--- End quote ---
Verstehe, ich soll also meine Aufgabe welche mit X% Zeitanteil bemessen ist, unterbrechen wenn ich X% erreicht habe und erst am nächsten Tag weiter fortführen?
Damiane:
@Spid, soll heißen dass in Behörde A dem AN für die Erstellung zum Beispiel von Bescheiden pro Bescheid eine Stunde, in Behörde B eine halbe Stunde, in Behörde C dann wieder 2 Stunden zugestanden werden, je nachdem, wie der Arbeitgeber es sieht ?
Lars73:
Die Zeitangaben sind ja im längerfristigen Mittel und nicht täglich so zu erreichen.
Spid:
Der AG bestimmt nach §106 GewO den Inhalt des Arbeitsverhältnisses (im Rahmen der tariflichen, betrieblichen und einzelvertraglichen Regelungen) - mithin legt er auch fest, wie viel Arbeitszeit der AN für was aufwenden soll. Ob die Arbeit in der Zeit geschafft wird, ist dann aber auch das Problem des AG.
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