§ 98 (2) HGO sagt:
(2) Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn (...)
5. Beamte oder Arbeitnehmer eingestellt, befördert oder in eine höhere Entgeltgruppe eingestuft werden sollen und der Stellenplan die hierzu notwendigen Stellen nicht enthält.
Wir haben derzeit 1,3 EG 9a und 0 EG 10 Stellen, nun sollen 0,7 EG 9a und 0,8 EG 10 draus werden.
Ist das dann nicht relevant?