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Nachweis Laufbahnbefähigung (hier nichttechnischer Verwaltungsdienst)

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Organisator:
ja. Der öffentliche Arbeitgeber ist daran gebunden, was er in der Ausschreibung als Anforderung definiert. Schau nochmal genau in die Ausschreibung, ich glaube nicht, dass dort "Studium der Verwaltungswissenschaften" steht.

trulu:
Wörtlich heißt es:

"Zwingende Anforderungskriterien

- Laufbahnbefähigung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst
- Alternativ: erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul-/Masterstudium der Verwaltungswissenschaften
- Sprachkenntnisse in Englisch"

Organisator:
dann ists auch zwingend genau das Studium.

Lars73:
Eine vorliegende Laufbahnbefähigung würde auch reichen. Dazu müsste sie in der Vergangenheit schon festgestellt worden sein.

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