Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Nachweis Laufbahnbefähigung (hier nichttechnischer Verwaltungsdienst)
Organisator:
ja. Der öffentliche Arbeitgeber ist daran gebunden, was er in der Ausschreibung als Anforderung definiert. Schau nochmal genau in die Ausschreibung, ich glaube nicht, dass dort "Studium der Verwaltungswissenschaften" steht.
trulu:
Wörtlich heißt es:
"Zwingende Anforderungskriterien
- Laufbahnbefähigung zum höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst
- Alternativ: erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschul-/Masterstudium der Verwaltungswissenschaften
- Sprachkenntnisse in Englisch"
Organisator:
dann ists auch zwingend genau das Studium.
Lars73:
Eine vorliegende Laufbahnbefähigung würde auch reichen. Dazu müsste sie in der Vergangenheit schon festgestellt worden sein.
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