Danke für die Antworten.
@ Spid
1. Der Aussage entnehme ich, dass ich entsprechend meiner Tätigkeiten eingruppiert werden sollte.
2. Der Arbeitgeber hielt mir meine bisherige Berufserfahrung von einem Jahr als zu wenig für E10 vor.
3. Ok. Gemeint waren die Stufen 1-6 in den jeweiligen Entgeldgruppen.
4. Ok.
@Bastel
Ja so komme ich mir auch vor. Den Punkt der Übertragung werde ich, sofern nötig, ansprechen.
Verstehe ich das richtig?:
Sofern ich alle Tätigkeiten einer E10 Stelle ausführe, sollte ich auch entsprechend in eine E10 eingruppiert werden. Die vom Arbeitgeber angesprochene mangelnde Erfahrung würde mich prinzipiell nur daran hindern, Tätigkeiten der E10 übertragen zu bekommen.
->Wenn sie mir nur E9a geben wollen, sollte ich nur Tätigkeiten der E9a ausführen. Wenn Sie wollen, dass ich E10 Tätigkeiten ausführen, sollte ich auch das Entgeld einer E10 erhalten?