Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
IT - Eingruppierung nach +8 Jahren als Fachinformatiker
numinous:
Nochmal Danke für die schnellen und ausführlichen Antworten!
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2021 07:37 ---Rechtlich gesehen darfst du nur ersteres machen und letzteres einfach liegen lassen ist oftmals nicht angreifbar.
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Du meinst bis zur Klärung welche ausgeübten Tätigkeiten auch unter die laut Vertrag auszuübenden Fallen (oder bis HG) die Arbeit liegen zu lassen, bringt mir nur rechtliche Schwierigkeiten ein?
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2021 07:37 ---Im Zweifel hier rein posten oder von einem Profi überprüfen lassen oder rechtlichen Beistand einholen.
Macht man ja in vielen lebenslagen, warum nicht beim gehalt auch.
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Wenn ich eine neue Tätigkeitsbeschreibung habe werde ich einen der Wege ansteuern um Sie prüfen zu lassen.
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2021 07:37 ---Also Stelle die Dinge mit deinem Abteilungsleiter so zusamme0,n wie sie deiner (illegalerweise) ausgeübten Tätigkeiten entsprechen (oder so dass da eine HG bei rauskommt) und lasse sie dir vom Personaler zur Unterschrift vorlegen. Dann sieht man weiter, denn dann sind sie deine auszuübenden tätigkeiten und der Personaler hat nichts mehr zu melden was die Bezahlung angeht.
Zur Not mit entsprechender Unterstützung des ArbG.
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Dieser Teil ist in Arbeit.
--- Zitat ---Im Kern ist der Ball bei deinem Abteilungsleiter, der gewisse Tätigkeiten braucht und sie bei der Personalstelle "beantragen" muss.
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Ok und entweder der AL hat/erhält dann für die Tätigkeiten eine entsprechende Stelle oder kann diese so nicht ausführen lassen.
--- Zitat ---Im Endeffekt: Selber Schuld, wenn du dich verarschen lässt und höherwertig Arbeit verrichtest ohne dafür bezahlt zu werden.
oder dir nicht einen AG suchst, der dich so bezahlt wie du es willst.
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Ja, ist klar, da hab ich mich zu lange vertrösten und ausnutzen lassen, aber damit ist jetzt def. Schluss. Werd auch parallel anfangen mich nach einem neuen AG umzuschauen.
WasDennNun:
--- Zitat von: numinous am 20.05.2021 13:36 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2021 07:37 ---Rechtlich gesehen darfst du nur ersteres machen und letzteres einfach liegen lassen ist oftmals nicht angreifbar.
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Du meinst bis zur Klärung welche ausgeübten Tätigkeiten auch unter die laut Vertrag auszuübenden Fallen (oder bis HG) die Arbeit liegen zu lassen, bringt mir nur rechtliche Schwierigkeiten ein?
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Nein, sie zu machen ist illegal, weil du ja Dinge machst, die dir nicht übertragen wurden.
Spid:
Naja, nicht illegal, sondern vertragswidriges Verhalten.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 20.05.2021 14:59 ---Naja, nicht illegal, sondern vertragswidriges Verhalten.
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Och bisserl Drama schadet doch nicht ;)
numinous:
Ok, danke für die Klarstellung. Aber aus meiner Sicht führt vertragswidriges zu illegalem Verhalten.
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