Folgender Fall: Laut Stellenbeschreibung hat der Mitarbeiter die Ermächtigung, selbst zu entscheiden, welche Maßnahme er zur Beitreibung einer Forderung trifft. Auf Grund dieser Befugnis wurde er eingruppiert. Tatsächlich werden seine Rechte beschnitten, da jede Entscheidung des Mitarbeiters vom Vorgesetzten abgezeichnet werden muss und ggf.auch nicht akzeptiert wird. Stellenbeschreibung sagt weiter, unterschriftsreife Bearbeitung durch Stelleninhaber. Tatsächlich wird damit die Entscheidungskompetenz des Mitarbeiters eingeschränkt, da der Vorgesetzte gerne anderer Meinung ist. Kennt jemand solche Konstellationen innerhalb einer Behörde ?