Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit

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Spid:
Probezeit und Urlaubstage stehen in keinerlei Wechselwirkung zueinander.

Lars73:
Nach BUrlG besteht ein voller Urlaubsanspruch  nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Dies ist aber nicht an eine Probezeit gekoppelt.

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