Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stellenwechsel im gleichen Bundesland, Probezeit
Spid:
Probezeit und Urlaubstage stehen in keinerlei Wechselwirkung zueinander.
Lars73:
Nach BUrlG besteht ein voller Urlaubsanspruch nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses. Dies ist aber nicht an eine Probezeit gekoppelt.
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