Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung VEFK
Treffer:
Die verantwortliche Elektrofachkraft vertritt die Aufgaben des Unternehmers und wird im Sinne der
DIN VDE 1000-10 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung sowie den notwendigen Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil ausgestattet.
Nach § 3 und § 13 des Arbeitsschutzgesetzes muss jedes Unternehmen, welches über einen elektrotechnischen Betriebsteil verfügt, eine dafür befähigte verantwortliche Person bestellen.
Sollte eine Beauftragung zur VEFK vorliegen, hat das Unternehmen diesen Betriebsteil auch organisatorisch anerkannt.
Die Haftung der verantwortlichen Personen (hier also die VEFK) sind in §13 BetrSichV geregelt, nicht in tariflichen Bestimmungen oder Haftungsregelungen.
Die Zustimmung des AN ist zwingend erforderlich:
Teilweise versuchen Arbeitgeber die Verantwortung einzelnen Beschäftigten aufzudrücken.
Dies ist jedoch unzulässig, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg im November 2017 entschieden. Die Bestellung zur VEFK ist nur möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ausdrücklich zustimmen. Der Arbeitgeber kann die Verantwortung nicht einseitig übertragen.
Spid:
Die VEFK macht genau das und hat genau die Verantwortung, die ihr übertragen wird. Haftung ergibt sich stets aus gesetzlichen Regelungen. Sie ist bei Beschäftigungsverhältnissen, auf die der TVÖD Anwendung findet, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt - immer und in jedem Fall. Das LAG BB hat das in einem besonders gelagerten Einzelfall entschieden.
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