Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?
Bastel:
--- Zitat von: Spid am 21.05.2021 07:07 ---, sollte sich lieber mit einem Strohhalm an einem Frosch versuchen.
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WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 21.05.2021 07:07 --- Fachliche Weisungsbefugnis hat man oder nicht. Ob sie darin besteht, die Farbe eines Patchkabels, die Architektur einer Datenbank oder die globale Rolloutstrategie einer Software für 22.000 Nutzer anzuweisen, ist dafür unbeachtlich.
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WasDennNun:
--- Zitat von: Mirco76 am 20.05.2021 17:46 ---Nur muss meine Aufgabenbeschreibung das ja auch so widerspiegeln, wenn da nur drin steht 'Serverbetreuung' spiegelt das ja nicht den Umfang wieder. Einen Roman kann ich da aber auch nicht reinschreiben.
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Zeitumfang kann mann messen.
Die Arbeitsvorgänge, die damit verbunden sind, kann man niederschreiben.
Wenn man externe Firmen beaufsichtigt, anleitet, bestellt, dann ist es Fachliche Weisungsbefugnis.
Wenn du Serverbetreuung als ein AV definieren kannst, dann hat dieser Zeitanteil entsprechende Höhe.
Basta.
--- Zitat von: GofX am 21.05.2021 02:18 ---Wenn es abgelehnt wird, wovon Du eventuell leider ausgehen darfst, mit der Begründung, dass die ausgeführten Tätigkeiten keine besonderen Fachkenntnisse benötigen, wird Deinem direkten Vorgesetzten klar sein, dass er mit seiner vorhergehenden Bestätigung der fachlichen Anforderung mit dafür gesorgt hat, dass Du Dir nun einen neuen Arbeitgeber suchst.
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Warum: Einfach zum ArbG gehe und Entgelt einklagen, sofern es sich tatsächlich um auszuübenden Tätigeiten handelt.
Falls nicht, dann Bleistift fallen lassen diese Tätigkeiten nicht mehr ausüben und sich dann einen neuen AG suchen.
GofX:
--- Zitat von: Spid am 21.05.2021 07:07 ---Da die Bewertung, welche Qualität die benötigten Fachkenntnisse haben, nicht in die Kompetenz dessen fällt, der die auszuübende Tätigkeit darstellt, würde ich dessen Kompetenzanmaßung - und die Kompetenzanmaßung des Vorgesetzten - zurückweisen. Vielmehr erwarte ich eine Darstellung, welche (Fach-)Kenntnisse benötigt würden.
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Hätte ich auch erwartet. Nur können die Personalsachbearbeiter in meiner Behörde nicht darstellen, wie schwierig (oder auch nicht) die einzelnen Arbeitsgänge in der IT sind.
Am Ende läuft es darauf hinaus, wie ich beschrieben habe: Personalsachbearbeiter fragt meinen Chef, was ich hier eigentlich so mache und wie schwierig das ist. Mein Chef hat ebenso keine Ahnung von Tarifrecht und auch keine Lust und sagt zu mir, ich solle das mal aufschreiben.
So bekomme man dann unter Umständen irgendwann vom Personaler freudestrahlend die selbst erstellte Arbeitsplatzbeschreibung überreicht - mit dem Hinweis, dass es leider nicht für eine Höhergruppierung gereicht hat.
Du verstehst den Widerspruch? Der Personaler hat keine Ahnung, was der IT'ler macht, bewertet es aber als maximal EG9a - "weil kein Studium und so ... dann kann es ja gar nicht mehr sein".
Dann bleibt leider oftmals nur noch der Gang zum ArbG... oder zum neuen Arbeitgeber.
Spid:
Der Personaler muß ja auch überhaupt nicht wissen, was jemand macht. Er muß wissen, was jemand machen soll.
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