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Eingruppierung IT - Gibt es Beispiele?

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WasDennNun:
Duden: komplex
a. vielschichtig; viele verschiedene Dinge umfassend; b. allseitig, umfassend;

--- Zitat von: Spid am 25.05.2021 21:07 ---Nein, wenn man Tätigkeiten von Fachinformatikern unterschiedlicher Fachrichtungen auszuüben hat, hat man Tätigkeiten von Fachinformatikern unterschiedlicher Fachrichtungen auszuüben. Dadurch wird die Tätigkeit nicht komplexer, das benötigte Fachwissen verbreitert sich.

--- End quote ---
Ach so, wieder mal ein Fall von Spid legt sich die Begriffe so aus wie es ihm gefällt.
Tätigkeiten die unterschiedliche Fachrichtung benötigen sind Kraft der Bedeutung des Wortes komplex (s.o.) halt komplexer als Dinge die nur eine Fachrichtung benötigen.
Da kannst du gerne deinen eigenen Hirngespinsten bzgl. der Wortbedeutung nachgehen.

--- Zitat ---Da keine Komplexität vorgegeben war, habe ich sie auch nicht geändert.

--- End quote ---
Da die Antwortzeiten immer ein Teil der Rahmenbedingungen ist, und wie du selbst ausführtest, die Komplexität die Rahmenbedingungen vorgeben, ist das Zeitverhalten Teil der implizit vorgegeben Komplexität.
Und einmal mehr hast du damit gezeigt, welche Schwächen bzgl. der Fähigkeit Tätigkeitsdarstellungen zu durchdringen und zu bewerten ein Bewerter unterliegt.

Siehst du @Gofx
darin liegt das Problem, es ist einem Bewerter nicht möglich Anhand einer vermeintlich einfachen Tätigkeitsdarstellungen wie:
Extraktion und Aufbereitung von Informationen aus der Datenbasis X in Zusammenarbeit mit dem Sachbearbeitern der Fachgruppe Y.
die korrekte Eingruppierung zu erkennen.
Denn natürlich sind sie nicht in der Lage zu erkennen welche Fachkenntnis dafür benötigt wird.
Dazu müssen sie wissen, welche Fachkenntnisse aus einer (oder mehrerer) Ausbildung für die Tätigkeit notwendig sind, ob ggfls. diese Fachkenntnisse nur außerhalb der Ausbildung erlangt werden können, ob man sich Domainenwissen aus der Fachgruppe durch Lehrgänge aneignen muss.
Ob man Entscheidungen über einzusetzenden Technologien (Hard,Software, Algos, ML Verfahren, ...) treffen muss, ob "exotische" Technologie eingesetzt werden müssen, ...
Und wenn der Vorgesetzte das nicht vorher entscheiden kann, was da alles benötigt wird, dann muss er halt eben dies alles fordern von den auszuübenden Tätigkeiten und dies dem Bewerter eben so mitteilen, dann ist dies halt E11,E12 oder gar E13
Wenn jedoch dahinter zu verstehen ist: Exportiere aus der Access DB Kunden.mdb die Felder Vorname, Nachname, Telefonnummer die in der PLZ 47112 liegen in eine ExcelTabelle, dann dürfte es E6 sein.

Spid:
Nein, sind sie nicht. Dieselbe Komplexität nach egal welcher Bedeutung, die Du gegeben hast, ließe sich innerhalb der Fachkenntnisse desselben Berufsbildes oder in zwei, drei oder tausend Berufsbildern darstellen. Da kannst Du rumnölen, soviel Du willst - zumal das im IT-Bereich noch nicht einmal eingruppierungsrelevant wäre, da es sich dann nur um zwei Fallgruppen der E6 handelt. Dein neuerlicher Sachvortrag zur Komplexität zeigt zudem erneut Deine Limitiertheit auf, denn da keine Antwortzeiten vorgegeben waren, trägt Deine Argumentation nicht. Es war keine Komplexität und auch kein Teilaspekt davon vorgegeben, weshalb ich sie auch nicht geändert habe.

Das Problem liegt in erster Linie darin, daß sich alle möglichen Gruppen - von der VEFK über den Schulhausmeister bis hin zum IT-ler - für den umbilicus mit allen möglichen Besonderheiten halten. Sind sie aber nicht. Sie sind ganz gewöhnlich - und das einzige, was man zur Bewertung ihrer Tätigkeit braucht, sind hinreichende Kenntinsse im Eingruppierungsrecht und eine Resilienz gegen ihr omphalotisches Gebaren.

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 26.05.2021 09:59 --- Dein neuerlicher Sachvortrag zur Komplexität zeigt zudem erneut Deine Limitiertheit auf, denn da keine Antwortzeiten vorgegeben waren, trägt Deine Argumentation nicht. Es war keine Komplexität und auch kein Teilaspekt davon vorgegeben, weshalb ich sie auch nicht geändert habe.
--- End quote ---
Schön wie du abermals die Probleme verdeutlichst.

und  zeigst welche Limitiertheit in deiner Kommuniktationsfähigkeit und deiner Wahrnehmungsfähigkeiten existieren.

@Gofx:
Wie du siehst, muss man gewissen Selbstverständlichkeiten dem Bewerter mit auf dem Weg geben.
Sie sind natürlich damit überfordert zu erkennen, welche Rahmenbedingungen existieren, da sie ja nur die Kenntnisse im Eingruppierungsrecht haben.

Wie zum Beispiel, dass eine Ergebnis vorliegen sollte, bevor die Sonne zur Supernova wird, ansonsten kann man zu Recht anstelle höherwertige Fachkenntnis einzusetzen, halt eine Million Inder tanzen lassen.
Also sollte ein Vorgesetzter eben auch solche Dinge niederschreiben, damit der Bewerter nicht auf die Idee kommt, dass tanzende Inder ausreichen für die Erfüllung der Aufgaben und die Stelle mit E1 bewertet.
Denn aufgrund seiner Beschränktheit auf das Eingruppierungsrecht, kann er nichts anderes annehmen, woher sollte er auch die Komplexität der Aufgabe und die damit verbundene notwendige Fachkenntnis erkennen.

Spid:
Schwächen in der Tätigkeitsdarstellung sind nicht dem Bewerter anzulasten.

WasDennNun:
Natürlich nicht, eher der fehlenden Kommunikationsfähigkeit des Bewerters, wenn er dann zu einer falschen Einschätzung bzgl. der EG kommt.
Sprich wenn er der Meinung ist, es werden tanzende Inder die Karteikarten ziehen eingestellt und die EG1 als korrekte Eingruppierung annimmt
oder wenn er glaubt, die Zeit bis eine Anfrage beantwortet wird, spielt keine Rolle.

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