Hallo zusammen!
Nach 17 Jahren im TVÖD VKA wechsel ich nun in den AVR und habe eine Frage zur Alterteilzeit.....ist zwar noch ein bisschen, aber ich plane schon.
Wenn ich das richtig gelesen habe, geht die Altersteilzeit im AVR 5 Jh!?
In Anlage 17a §5 "Persönliche Voraussetzungen" sollte ich, unter Abs.1, das 60 Lebensjahr vollendet haben - das wäre zu dem Zeitpunkt (01.08.2027) erfüllt.
Allerdings steht unter Abs. 2 "....bis zu dem Zeitpunkt erstrecken, ab dem eine Rente wegen Alters beansprucht werden kann" - das wäre 01.08.2034, mit 67 Jh.
Am 01.08.2032 (wäre dann 63 Jh) hätte ich aber meine 45 Jh für besonders langjährig Versicherte längst erfüllt.
Nun meine Frage: Wann könnte ich die Alterteilzeit beantragen? 01.08.2027 oder 01.08.2029?
Schöne Grüße
Peter