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[NW] Drohende Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

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Tagelöhner:
Vom wahrscheinlich dahinterstehenden Schicksalsschlag des TE mal abgesehen ist es schon skurril, wenn man sich mal rein überschlägig vor Augen führt, dass hier nach einer Leistungserbringung von lediglich 10 Dienstjahren in einem Beruf, der womöglich ein Beamtenverhältnis überflüssig macht, voraussichtlich ein Pensionsanspruch i.H.v. 2300€ entstanden ist.

Das entspricht ja etwa 73% der derzeitigen Höchstrente i.H.v. 3141€/Monat. Und um sich Rentenansprüche in dieser Höhe zu erwerben, müsste man nach der aktuellen Bemessungsmethode und meiner kurzen Recherche 45 Jahre den monatlichen Maximalbeitrag von derzeit 1310€ an die Rentenkasse abführen.

Aus Beamtensicht ist sowas natürlich nur wieder eine lästige Neiddebatte, aus der Sicht eines Steuerzahlers/Beitragszahlers handelt es sich aber vielmehr um eine längst korrekturbedürfte Schieflage.

Aber ich höre es bereits "Augen auf bei der Berufswahl...jedem steht der Weg offen, ein Beamtenverhältnis einzugehen..."  ;D

WasDennNun:

--- Zitat von: Tagelöhner am 26.05.2021 09:21 ---Aus Beamtensicht ist sowas natürlich nur wieder eine lästige Neiddebatte, aus der Sicht eines Steuerzahlers/Beitragszahlers handelt es sich aber vielmehr um eine längst korrekturbedürfte Schieflage.

--- End quote ---
Interessehalber: Was wäre denn deiner Meinung nach eine amtsangemessener Alimentationsbetrag?

Tagelöhner:
Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.

Langfristig hilft aus meiner Sicht aber nur, dass diese Art von Privileg neben den weiteren Privilegien, die das Beamtenverhältnis als besonderes Dienst- und Treueverhältnis ruhig weiterhin behalten soll, auf einen viel kleineren Kreis von tatsächlich und unbedingt erforderlichen hoheitlichen Aufgabenträgern (Justiz, Polizei) reduziert werden muss.

Ich sehe in der heutigen Verbeamtungspraxis vieler Dienstherren vielmehr immer häufiger eine Struktur von totalen Fehlanreizen, insbesondere im Bereich von Lehrkräften, wobei sich zudem einzelne im Wettbewerb um Lehrkräfte befindliche Bundesländer das Personal gegenseitig damit abwerben.

Organisator:
Unabhängig von der Grundsatzdebatte hat sich das Thema für den TE offensichtlich erledigt. Er hat sich eine Stunde nach seinem Ausgangspost wieder vom Forum verabschiedet.

WasDennNun:

--- Zitat von: Tagelöhner am 26.05.2021 10:17 ---Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.

--- End quote ---
Also siehst du die Schieflage in der Anzahl der Beamten und nicht in dem Alimentationsprinzip, bzw. die Höhe der Versorgung bei vorzeitigem ausscheiden aus dem aktiven Dienst?

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