Sind wir uns ja bei der Berechnung einig. Zumindest für Niedersachsen :-)
Joker, wenn du etwas mehr zu dir schreibst (Alter, genaue Dienstzeit, evtl. Teilzeit-Zeiten, Studium ja/nein, andere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Bundeswehr, aktuelle Erfahrungsstufe), könnte man es noch genauer ausrechnen. Die letzte Beförderung darf scheinbar auch noch nicht zu lange her sein, damit mit A13 gerechnet werden darf…