[NW] Drohende Dienstunfähigkeit Mindestversorgung

Begonnen von Joker, 25.05.2021 09:28

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Joker

Guten Morgen.

Kurz zu mir: 10 Jahre im Dienst (A13), NRW, geschieden, zwei Kinder.  Nun droht mir die Dienstunfähigkeit.  Und - so wie ich es selber herausgefunden habe - steht mir nur die Mindestversorgung zu.

Wie hoch ist diese?

Grüße und vielen Dank.

Organisator

Eine Suche mit "Höhe Mindestversorgung" hilft da schon sehr weiter :)

Joker

Danke, das habe ich bereits. Wegen meiner gesundheitlichen Beeinträchtigung blicke ich da aber nicht durch.

Organisator

Die erste Antwort lautet:

"Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige Mindestversorgung) bzw. 65% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A5 (amtsunabhängige Mindestversorgung), wenn dies günstiger ist."

Ist schonmal ein Anhaltspunkt. Beim Bund ist es die Endstufe A 4 + 30,68 € bzw. 35% (§14 (4) BeamtVG)

Schau einfach mal in deine Landesvorschrift.

Joker

Danke ... Wie gesagt, das habe ich alles bereits, blicke da aber momentan leider nicht durch. Ich hatte auf Erfahrungen gehofft von jemanden, der das bereits hinter sich hat.

Organisator

Deine Ausgangsfrage ist nunmehr beantwortet. Was willst du noch wissen?

calmac

Vollzeit? Dienstzeiten? Anrechenbare Zeiten?
Ohne vollständige Angaben kann keiner eine Zahl nennen...

2strong

Aufgrund der geschilderten Ausgangslage kommen die von Organisator genannten Rahmenbedingungen zur Anwendung. Es wird vermutlich auf die amtsunabhängige Mindestversorgung hinauslaufen (die bemisst sich mittlerweile nach 61,6 % von Endstufe A 5). Das bedeutet knapp 2.000 € zzgl. Familienzuschläge.

_restore

Vorab: bin kein Experte, aber:
Ich habe gerade mal für mich selbst in Niedersachsen geschaut. Bei 10 Dienstjahren (Vollzeit angenommen) kommen dann doch sicher noch ruhegehaltsfähige Zeiten hinzu (bei A13 wahrscheinlich 3 Jahre Studium, evtl. Wehrdienst/Zivi). In Niedersachsen gibt es dann scheinbar noch eine Zurechnungszeit, wenn man vor 60 dienstunfähig wird (2/3 der Zeit bis zum 60. Geburtstag). Wenn du ca. 35 bist, kämen also nochmal ca. 15 Jahre hinzu. Sind also vielleicht trotzdem 30 Jahre, die mit den 1,79...% multipliziert werden. Hört sich für mich nicht nach Mindestbetrag an, oder wo ist mein Denkfehler?!

sapere aude

Ergänzend zu _restore kommt ggf. noch ein Kindererziehungszuschlag hinzu.
Da vorzeitig Versorgung bezogen wird, ist ein Versorgungsabschlag von max. 10,8% vorzunehmen.
Die Bezügestelle prüft von Amtswegen, was für Dich das günstigste (amtsabhängige/ amtsunabhäbgige Mindesrversorgung oder "erdienter Anspruch") ist.

2strong

@_restore
Alles, was Du schilderst, ebenso wie sapere aude, ist zutreffend. Überschlag mal, wo Du da rauskommst. Du wirst Dich wundern.

_restore

Macht also bei den geschätzten 30 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit einen Ruhegehaltssatz von ca. 53,8%.
In A13 Stufe 7 (müsste so etwa zu den vorherigen Annahmen passen) sind es brutto ca. 4822€. Abzüglich des 10,8%igen Abschlags also etwa 4300€.
Davon dann 53,8%, also etwa 2300€, oder? Mindestversorgung wären hier etwa 1788€, also doch schon noch etwas weniger.
Kinderzuschlag käme noch oben drauf.

Nicht das Thema, aber:
Nach 10 Jahren Arbeit hätte der normale (nicht verbeamtete) Frührentner deutlich weniger.



2strong

Ja, so hätte ich auch gerechnet. Studium ist übrigens nur mit 855 Tagen (rd. 2,4 Jahre) ruhegehaltsfähig.

_restore

Sind wir uns ja bei der Berechnung einig. Zumindest für Niedersachsen :-)

Joker, wenn du etwas mehr zu dir schreibst (Alter, genaue Dienstzeit, evtl. Teilzeit-Zeiten, Studium ja/nein, andere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Bundeswehr, aktuelle Erfahrungsstufe), könnte man es noch genauer ausrechnen. Die letzte Beförderung darf scheinbar auch noch nicht zu lange her sein, damit mit A13 gerechnet werden darf...

2strong

Ich tippe auf A 13 als Eingangs(lehr)amt.