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Urteil BAG, vorhergehend LAG Sachsen - Hochschulbildung im Tarifsinn
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Thema: Urteil BAG, vorhergehend LAG Sachsen - Hochschulbildung im Tarifsinn (Read 1928 times)
dikayalumi
Gast
Urteil BAG, vorhergehend LAG Sachsen - Hochschulbildung im Tarifsinn
«
am:
27.05.2021 13:18 »
Hallo,
kann mal bitte jemand für mich Licht ins Dunkel bringen, was das Urteil für die Praxis bedeutet? Ich versteh es nicht.
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&az=4%20AZN%201083/20
4 AZN 1083/20 vom 24.02.2021
Ich versteh es so, dass der Abschluss des Forstrevierleiters an der HNE Eberswalde kein 6-semestriges Studium im Sinne des Tarifvertrages ist?
?? Also er hat keine Hochschulbildung im Sinne des Tarifrecht? Ist das tatsächlich so? Er hat (1997) noch mit Diplom-Forstingenieur (FH) abgeschlossen und muss bzw. kann nur als "sonstiger Beschäftigter" gesehen werden? Oder verstehe ich hier was komplett falsch?
Danke
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Spid
Gast
Antw:Urteil BAG, vorhergehend LAG Sachsen - Hochschulbildung im Tarifsinn
«
Antwort #1 am:
27.05.2021 14:58 »
Welches Urteil? Das ist ein Beschluß, der die Rechtssache an die Berufungsinstanz zurückweist, um entsprechende Feststellungen tatsächlicher Art zu machen.
Moderator informieren
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