Eine Frage aus dem Personalrat, weil Mitbestimmungspflicht in Nds.
Eine Kollegin (EG 9c) ist in Mutterschutz gegangen. Ein Teil ihrer Aufgaben (Förderanträge) soll einer anderen Kollegin (EG 11) vorübergehend übertragen werden, bis eine Nachbesetzung der Stelle stattgefunden hat.
Die Aufgabe ist umfangreich und die Kollegin hat auch schon Erfahrung in der Thematik. Das ist aber ein anderes Thema.
Nun möchte die Personalabteilung der Kollegin eine Zulage gemäß KAV Arbeitsmarkt-Richtlinie (ChefR 1/2021) zur Deckung des Personalbedarfs gewähren. Die Höhe der Zulage ist begrenzt auf den Unterschiedsbetrag zur übernächsten Stufe. Im Fall von der Kollegin wäre es der Unterschiedsbetrag zwischen den Stufen 3 und 5 der Entgeltgruppe 11 = 849,94 € Brutto.
Nun würde ich denken, dass man der Kollegin doch die Aufgabe gemäß Weisungsbefugnis des AG einfach vorübergehend übertragen könnte, da ja anscheinend Zeitressourcen bei der Kollegin vorhanden sind.
Wie seht ihr das ?
PS: Ich gönne jedem mehr Geld, aber bei Kollegen/-innen, die das mitbekommen, könnte das zu Unmut führen, warum eine Kollegin, der man minderwertigere Aufgaben übertragt nun auch noch eine Zulage dafür bezahlt.