Hallo zusammen,
ich war bisher beim Land Hessen beschäftigt und habe nun ein Angebot bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts, ebenfalls im TV-H. Aktuell bin ich in der EG 12 Stufe 2. Die neue EG ist 13. Für mich, die mit dem Tarifrecht nicht sonderlich vertraut ist, ergeben sich daraus mehrere Fragen.
1. Handelt es sich um einen "Wechsel" oder eine "Neueinstellung"?
2. Falls es sich um eine Neueinstellung handelt, ist eine stufengleiche Höhergruppierung dann eine Kann-Entscheidung oder erfolgt diese zwingend?
3. Müsste ich einen Antrag stellen, um die Stufenzuteilung zur Stufe 2 nach § 16 Abs. 2 S. 3 aufgrund von einschlägiger Berufserfahrung zu erhalten?
4. Wie weise ich "einschlägige Berufserfahrung" nach? Durch die Tätigkeitsbeschreibung oder Arbeitszeugnis?
Danke schon einmal im Voraus