Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-H Wechsel AG von Land zu Stiftung: Stufenanerkennung?
WasDennNun:
Das heißt, der Teilzeit Person wird die Einschlägigkeit anerkannt.
Die Vollzeit Person, die genauso viel Zeit mit dem Aufbau der Berufserfahrung aufbringt nicht?
Spid:
Es geht nicht um Anerkennung. Einschlägige Berufserfahrung liegt vor oder nicht vor. Daß die RS hinsichtlich der Berufserfahrung TZ-Beschäftigter - die ja auch bei nur 1h/Monat stets genau so viel sammeln wie VZ-Beschäftigte - Unfug ist, ist nicht neu.
WasDennNun:
Das heißt, die RS sieht es so, dass die TZ Person einschlägige Berufserfahrung hat.
Die VZ Person, die nominal genauso viel Zeit mit dem Aufbau der Berufserfahrung aufbringt, jedoch nur mit 40% seiner Arbeitszeit, nicht?
Spid:
Ganz genau.
Lars73:
Wobei ich bisher keine Klage gesehen habe die dieses Argument wirklich gut herausgearbeitet hat.
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