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TV-H Wechsel AG von Land zu Stiftung: Stufenanerkennung?
Organisator:
--- Zitat von: mehrdavon am 27.05.2021 22:18 ---Danke für die Antworten. Und wie erfolgt die Überprüfung, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt?
Die Stellenbezeichnung ist die gleiche, beim bisherigen AG war die Personalstruktur jedoch eine andere, sodass die Eingruppierung trotz vorliegender Qualifikation und entsprechender Tätigkeit eine Eingruppierung in E12 statt 13 erfolgte.
--- End quote ---
Das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung ist in deinem Fall unwahrscheinlich, da - wie bereits geschrieben - einschlägige Berufserfahrung nicht in einer niedrigeren EG erworben werden kann. Insoweit würde ich vor Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrags die Stufenzuordnung verhandeln.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 28.05.2021 08:24 ---Das Vorliegen einschlägiger Berufserfahrung ist in deinem Fall unwahrscheinlich, da - wie bereits geschrieben - einschlägige Berufserfahrung nicht in einer niedrigeren EG erworben werden kann. Insoweit würde ich vor Unterschreiben des neuen Arbeitsvertrags die Stufenzuordnung verhandeln.
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Es ist nicht ausgeschlossen, dass einschlägige Berufserfahrung auch in einer niedrigeren EG erworben werden kann.
Wenn man die identische Tätigkeit der EGX zu 40% macht und 60% was anderes und deswegen in der EGX-1 ist, dann erwirbt man trotzdem einschlägige Berufserfahrung der EGX.
Es ist nur selten und aufwändiger es nachzuweisen.
Spid:
Nö. Wenn sich einfach nur die Zeitanteile geringfügig unterscheiden, dann könnte sehr wohl einschlägige Berufserfahrung vorliegen - also 40% AV1, 60% AV2 vs. 50% AV1, 50% AV2. Wenn jedoch nur 40% der vorherigen Tätigkeit einen Bezug zur neuen Tätigkeit aufweisen, ist Einschlägigkeit mutmaßlich zu verneinen.
WasDennNun:
Und wenn jemand 40% Teilzeit macht und 100% AV1, dann hat man einschlägige Berufserfahrung?
Spid:
Wenn AV1 einschlägig ist, ja.
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