Autor Thema: Erfahrungsstufe nach Neuanstellung  (Read 1786 times)

hameln91

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Erfahrungsstufe nach Neuanstellung
« am: 27.05.2021 19:14 »
Moin Leute,

während meines Studiums war ich als E4 beim Land angestellt. Nach einem Jahr rutschte ich in Stufe 2.
Nach Ende meines Vertrages, wurde ein neuer Vertrag für drei Monate aufgesetzt - es ging dabei um eine Abordnung. Da ich zu diesem Zeitpunkt bereits meinen Bachelor abgeschlossen habe, wurde ich mit E8 eingestellt, aber nur mit Stufe 1. Hätte ich ein Recht auf Stufe 2 gehabt?

Vielen Dank!

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe nach Neuanstellung
« Antwort #1 am: 27.05.2021 19:17 »
Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Handelt es sich um eine Höhergruppierung oder eine Einstellung?

hameln91

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Antw:Erfahrungsstufe nach Neuanstellung
« Antwort #2 am: 27.05.2021 19:23 »
Danke für deine Antwort!

Es war eine Neuanstellung mit höherer Entgeldgruppe, da mein bisheriger Vertrag ausgelaufen war.

Spid

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Antw:Erfahrungsstufe nach Neuanstellung
« Antwort #3 am: 27.05.2021 19:56 »
Wenn das vorherige Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Befristung geendet hat, der AG dieses ordnungsgemäß abgerechnet, nicht in Natur erfüllten Urlaubsanspruch abgegolten und ein Zeugnis ausgestellt hat und im Anschluß daran ein neues Arbeitsverhältnis begründet worden und in diesem der Urlaubsanspruch unabhängig vom vorherigen Arbeitsverhältnis berechnet worden ist, handelte es sich um eine Einstellung und Stufe 1 ist korrekt. Ansonsten war es eine Höhergruppierung, die in Stufe 2 führte, wenn sich das zweite Arbeitsverhältnis unmittelbar an das erste anschloss.

verdamm7

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Antw:Erfahrungsstufe nach Neuanstellung
« Antwort #4 am: 01.06.2021 13:11 »
Es gibt im TV-L keine Erfahrungsstufen. Handelt es sich um eine Höhergruppierung oder eine Einstellung?
Hallo Sid, könntest du mir eine private Nachricht senden. Würde gerne etwas fragen, da du dich anscheinend sehr gut auskennst. Vielen Dank.