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Schlechtwetter
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Autor
Thema: Schlechtwetter (Read 4431 times)
Marianne
Full Member
Beiträge: 101
Schlechtwetter
«
am:
01.06.2021 06:06 »
Gibt es Regelungen wonnach bei schlechtem Wetter (unabhängig einer Vergütung), AN nicht ihre volle Arbeitszeit leisten müssen?
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Spid
Gast
Antw:Schlechtwetter
«
Antwort #1 am:
01.06.2021 06:18 »
Nein.
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superbraz
Sr. Member
Beiträge: 307
Antw:Schlechtwetter
«
Antwort #2 am:
01.06.2021 06:52 »
Wer definiert denn schlechtes Wetter?
Mir ist es früh´s auch oft zu warm, zu kalt, zu nass, zu trocken, zu windig, zu hell oder zu dunkel.
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Pham Nuwen
Jr. Member
Beiträge: 71
Antw:Schlechtwetter
«
Antwort #3 am:
02.06.2021 10:25 »
Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisko.
Allenfalls bei extremsten Wetterlagen ist es möglich nach Ankündigung(!) abmahnfrei fernzubleiben.
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citar0
Newbie
Beiträge: 12
Antw:Schlechtwetter
«
Antwort #4 am:
14.06.2021 19:07 »
Wir können bei Regenwetter (es genügt wenn es um 7 Uhr regnet) "schlechtwetterfrei" machen. Das heißt 8,5h bzw 5h freibekommen, aber dafür nur 6 bzw 4h Überstunden einsetzen. Gilt aber nur für Forst und Bauhof.
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