Wenn Du kein Wissenschaftsgedöns machst, ist es mutmaßlich kein Arbeitsverhältnis, für das die §§57a ff. HRG, das Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz) oder gesetzliche Nachfolgeregelungen unmittelbar oder entsprechend gelten. Bei der Frage, ob Deine Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, geht es darum, ob es sich um eine Tätigkeit seinerzeit für Angestellte (White Collar) oder Arbeiter (Blue Collar) handelt.