Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
Feidl:
--- Zitat von: TonyBox am 18.06.2021 07:33 ---ich weiß ja nicht, wenn in der damaligen Stellenausschreibung explizit die Option zur Verbeamtung enthalten war
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Aber genau das war eben nicht:
--- Zitat von: PeterDrosten am 03.06.2021 16:32 ---Ich habe die Stellenausschreibung tatsächlich noch. Dort war nur TV-L 13 vorgesehen.
--- End quote ---
StefanBW:
Wenn der Dienstherr für diesen Dienstposten nur eine Stelle im tariflichen Angestelltenverhältnis hat und keine Beamtenstelle (z.B. festgelegt im Haushaltsplan), kannst du auf dieser Stelle nicht verbeamtet werden. Wie oben schon jemand ausgeführt hat, gibt es aber grundsätzlich immer die Möglichkeit, dich auf eine Beamtenstelle zu übernehmen, wenn z. B. eine durch Pensionierung frei wird. Vielleicht kannst du mit dem Personalamt oder der personalführenden Dienststelle sprechen und fragen, ob die Möglichkeit besteht, dass du dich intern auf eine Stelle bewirbst oder auf eine Stelle übernommen wirst, auf der eine Verbeamtung möglich ist.
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