Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[Allg] Verbeamtung, keine hoheitlichen Aufgaben?
PeterDrosten:
Gut, danke für die Antworten. Ich werde sehen was ich noch tun kann. Der Wille scheint, interpretiert man die Antwort der Personalstelle, jetzt nicht übermäßig groß zu sein. Damit dürfte sich das wahrscheinlich vorerst erledigt haben. Und auch der Grundtenor hier scheint ja auch klar zu sein.
totoughtotame:
--- Zitat von: Organisator am 03.06.2021 17:21 ---
--- Zitat von: Tagelöhner am 03.06.2021 17:04 ---Wie so oft gilt meistens: "Wo ein Wille, da ein Weg" bzw. besteht ein außerordentliches Interesse der Anstellungsbehörde am Wechsel eines Mitarbeiters in das Beamtenverhältnis, ist vieles möglich.
--- End quote ---
Und - leider für den TE - gilt auch, dass wo kein Wille, da auch kein Weg.
Ich würde mich an TE-Stelle erstmal behördenintern informieren, unter welchen Voraussetzungen überhaupt verbeamtet wird und ob eine Änderung der Tätigkeiten z.B. ein Weg dafür wäre.
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Das würde mich auch interessieren; wird in Ihrer Behörde überhaupt verbeamtet? In meiner Dienststelle wird dies z.B. kategorisch ausgeschlossen, bzw nur für diejenigen ermöglicht, die eine behördeninterne Ausbildung oder ein FH Studium abgeschlossen haben.
Feidl:
Das mit den "hoheitlichen Tätigkeiten" sollte man nicht so genau nehmen.
Bis auf Polizei, Justiz, Finanzen ist es in der Praxis so, dass jeder öffentliche Arbeitgeber/Dienstherr selbst entscheidet, wo er Beamtenstellen bereit hält und wen er verbeamtet und wen nicht. Es kann sein, dass der Kollege neben dir, der genau die gleiche Tätigkeit macht, wie du, verbeamtet wird aber du nicht.
Ob Dienstherr gewillt ist, bestimme Stelle zu verbeamten, kann man daher tatsächlich aus der Stellenausschreibung schon ablesen. Wenn da nix steht von Stelle (auch) für Beamte bis Axy, dann gibts auch keine Planstelle für Beamte und somit müsste diese erst geschaffen werden oder es müsste umstrukturiert werden.
Da offensichtlicht der Arbeitgeber nicht bereit ist, diesen Aufwand zu betreiben, ist es einfacher verbeamtet zu werden, wenn du dich auf eine Stelle (durchaus bei derselben Behörde) bewirbst, wo auch eine Planstelle für mögliche Beamte zur Verfügung steht.
TonyBox:
ich weiß ja nicht, wenn in der damaligen Stellenausschreibung explizit die Option zur Verbeamtung enthalten war sollte der Behörde doch auch ein Eigeninteresse daran liegen die Person zu verbeamten.
Klar muss eine Stelle vorhanden sein, das wurde doch aber auch bestimmt während des Ausschreibungsverfahrens geprüft. Es kann ja auch sein, dass Er mit seiner Angestelltenposition auf die Beamtenstelle gesetzt wurde. Bei uns sitzen viele Angestellte auf Beamtenstellen... und wenn ein Antrag auf Verbeamtung kommt wird dies in der Regel wohlwollend geprüft.
Da ich Quereinstiger und kein Jurist bin, weiß ich leider auch nicht ob man ggfls. aufgrund der Ausschreibung ein Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung hat.
Bastel:
--- Zitat von: TonyBox am 18.06.2021 07:33 ---Da ich Quereinstiger und kein Jurist bin, weiß ich leider auch nicht ob man ggfls. aufgrund der Ausschreibung ein Rechtsanspruch auf eine Verbeamtung hat.
--- End quote ---
Nein.
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