Guten Morgen!
Ich habe eine kleine Frage zum TVÖD
eine mir bekannte Person begann am 1.3.2013 die Tätigkeit im SuE. zum 30.6. wurde der (befristet) Vertrag aufgrund einer internen Bewerbung dieser Person auslaufen gelassen. Zum 5.8.13 konnte die Person dann die neue Stelle (selbe Tätigkeiten) antreten. Seitdem ist die Person beschäftigt (Mutterschutz und gesetzlich verankerte Elternzeit ausgenommen). Nun wurde festgestellt das die Stufenaufstiege erst zum 1.8. stattfinden, statt wie angenommen zum 1.3.
Auf nachfrage in der Personalabteilung wurde gesagt das man hätte die Mitnahme der bereits erlangten Berufserfahrung und die bisherige Laufzeit hätte mit in den neuen Vertrag verhandeln müssen.
Die Frage: Ist das so Korrekt?
Ich habe eine kleine Recherche betrieben und bin der Meinung das die Person anspruch auf Stufenaufstiege zum 1.3. hat, weil die Unterbrechung der Tätigkeit nur knapp einen Monat betrug und bei demselben AG war.
Die Anrechnung der erbrachten Zeiten zu verhandeln ist meines Wissens nach nur bei anderen AG notwendig.
Über eine erste Einschätzung würde ich mich freuen.
Danke sehr