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[Allg] Nach Verbeamtung: Ab wann Berufsunfähigkeitsversicherung sicher kündigen?
Eukalyptus:
"Ein Anspruch auf Ruhegehalt oder Hinterbliebenenversorgung besteht grundsätzlich erst dann, wenn der Beamte eine fünfjährige „versorgungsrechtliche Wartezeit“ im Beamtenverhältnis erfüllt hat (§ 4 BeamtVG Bund und entsprechendes Landesrecht); diese Wartezeit muss dabei aus ruhegehaltfähigen Dienstzeiten nach den §§ 6 bis 10 BeamtVG bestehen. Bei einem Dienstunfall gilt die Wartezeit ohne weitere Voraussetzungen als erfüllt."
Soweit eine beliebige Webseite.
N8:
--- Zitat von: ichevera am 07.06.2021 20:57 ---Aber dafür eignet sich die BU-Versicherung meines Wissens eben nicht, weshalb ich sie nur noch so lange weiterführen möchte, wie der theoretische Fall eintreten könnte, wieder aus der Beamtenversorgung herauszufallen - vor Ablauf von 5 Jahren als Beamter.
Danach würde ich (sinnloserweise) eine Versicherung halten, die für mich gar nicht eintreten kann, weil sie eben eine Berufs- und keine Dienstunfähigkeitsversicherung ist. Oder übersehe ich da etwas?
--- End quote ---
ich sehe das so wie sapere aude. du kannst die berufsunfähigkeitsversicherung einfach behalten. insbesondere wenn ein neuabschluss nicht wirtschaftlich wäre.
eine dienstunfähigkeitsversicherung hätte nur den vorteil, dass sich das versicherungsunternehmen dem urteil deines dienstherrn anschließt. gerüchteweise wurden früher ja auch schon mal beamte ohne schwerwiegende erkrankungen in "frührente" geschickt. dürfte aber heute nicht mehr die regel sein. wenn du berufsunfähig wirst, zahlt die bu (hoffentlch). dass du beamter bist, ist irrelevant.
veronica.mars:
--- Zitat von: N8 am 13.06.2021 22:09 ---
--- Zitat von: ichevera am 07.06.2021 20:57 ---Aber dafür eignet sich die BU-Versicherung meines Wissens eben nicht, weshalb ich sie nur noch so lange weiterführen möchte, wie der theoretische Fall eintreten könnte, wieder aus der Beamtenversorgung herauszufallen - vor Ablauf von 5 Jahren als Beamter.
Danach würde ich (sinnloserweise) eine Versicherung halten, die für mich gar nicht eintreten kann, weil sie eben eine Berufs- und keine Dienstunfähigkeitsversicherung ist. Oder übersehe ich da etwas?
--- End quote ---
ich sehe das so wie sapere aude. du kannst die berufsunfähigkeitsversicherung einfach behalten. insbesondere wenn ein neuabschluss nicht wirtschaftlich wäre.
eine dienstunfähigkeitsversicherung hätte nur den vorteil, dass sich das versicherungsunternehmen dem urteil deines dienstherrn anschließt. gerüchteweise wurden früher ja auch schon mal beamte ohne schwerwiegende erkrankungen in "frührente" geschickt. dürfte aber heute nicht mehr die regel sein. wenn du berufsunfähig wirst, zahlt die bu (hoffentlch). dass du beamter bist, ist irrelevant.
--- End quote ---
Dem stimme ich zu. Die Mindestversorgung bei Dienstunfähigkeit in den ersten ist zwar rosig im Vergleich zur Absicherung, die normale Arbeitnehmer haben, allerdings sind es trotzdem große Einschnitte im Vergleich zur finanziellen Lage bei voller Dienstfähigkeit.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist aus o.g. Gründen zwar die bessere Absicherung, aber im Fall einer echten Unfähigkeit den Beruf (Dienst) auszuüben greift die Berufsunfähigkeitsversicherung auch. Es kann eben sein, dass die Versicherungsgesellschaft eine weitere Prüfung der Berufsunfähigkeit durch einen weiteren Sachverständigen verlangen kann, was bei der DU-Versicherung eben nicht der Fall wäre. Trotz allem wird die BU-Versicherung zahlen, wenn man gesundheitlich so angeschlagen ist, dass man seinen Beruf (Dienst) wirklich nicht mehr ausüben kann.
Wer ganz auf Nummer Sicher gehen will, damit er nicht zu viel an die Versicherung bezahlt, der muss halt regelmäßig nachrechnen, wie hoch die aktuelle Mindestversorgung ist. Wenn man dann meint, dass das Geld zum Leben reicht, kann man ja die zusätzliche Versicherung kündigen.
ichevera:
Ich bedanke mich für die bisherigen Anregungen und möchte noch ein Update geben, falls jemand hier später nochmal nachliest:
1.) Nach telefonischer Auskunft des zuständigen Landesamts für Finanzen zählen für die 5 Jahre Wartezeit als Beamter, um Anspruch auf die Mindestversorgung zu haben, alle vorher als Beamter zurückgelegten Zeiten mit. Dabei ist es egal ob, man dafür zwischenzeitlich nachversichert wurde, d.h. also in meinem Fall: Referendariat ist mit drin. Hinzu kämen ggf. auch noch Zeiten bei der Bundeswehr oder im Zivildienst.
2.) Die BU werde ich nach den Hinweisen in den Kommentaren wohl erst einmal weiter bedienen und mich dazu nochmal beraten lassen. Es geht mir und ging mir auch bisher um die Absicherung einer echten Berufsunfähigkeit. Da ich die Versicherung schon lange habe, sind die mtl. Kosten überschaubar. Ein Neuabschluss mit Dienstunfähigkeitsklausel wäre, wie bereits erwähnt, völlig unwirtschaftlich.
Grüße
ichevera
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