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Berufseinstieg mit E13/A13 bei vorraussichtlichem Wechsel des Bundeslandes?
Christopher:
Liebe Forumsteilnehmer,
ich stehe als Master-Absolvent vor einem Vorstellungsgespräch für ein Referentenstelle bei einer Landesbehörde in einem anderen Bundesland (welches nicht meine Heimat ist); aufgrund der pandemiebedingten schlechten Arbeitsmarktsituation für Berufseinsteiger habe ich in meiner Heimatregion bis jetzt keine vergleichbare Stelle gefunden. Für mich steht jedoch fest, dass ich möglichst schnell (2-3 Jahre?) zurück in die Heimatregion wollen würde.
Zu dieser Situation hätte ich die folgenden Fragen:
1. Wie realistisch ist es, dass ich als Berufseinsteiger nach 2-3 Jahren zu einer Behörde in meine Heimatregion wechseln kann?
2. Welche Rolle spielt dabei der Unterschied E13/A13 - gehe ich richtigerweise davon aus, dass man als Tarifangestellter hier bzgl. der Flexibilität im Vorteil ist? (Die Verbeamtung ist eigentlich mein längerfristiges Ziel.)
3. Wie würdet ihr die Situation angehen? Im Vorstellungsgespräch kann ich ja schlecht sagen, dass ich plane in 3 Jahre wieder zu verschwinden.
Herzlichen Dank schonmal im Voraus für eure Mühen!
Viele Grüße
Christopher
Spid:
Da ein "Wechsel" von der Behörde eines Landes zu einer Behörde eines anderen Landes bei AN schlicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem AG und die Einstellung bei einem anderen AG ist, ist die Wahrscheinlichkeit dafür so groß wie Deine Einstellungschancen bei einem anderen AG in der Wunschregion sind.
Christopher:
--- Zitat von: Spid am 08.06.2021 15:15 ---Da ein "Wechsel" von der Behörde eines Landes zu einer Behörde eines anderen Landes bei AN schlicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei einem AG und die Einstellung bei einem anderen AG ist, ist die Wahrscheinlichkeit dafür so groß wie Deine Einstellungschancen bei einem anderen AG in der Wunschregion sind.
--- End quote ---
Gibt es als Beamter nicht die Möglichkeit einer "Versetzung" ? (Nicht sicher wie der Fachbegriff lautet)
Oder anders gefragt: Liegt der Fehler bei mir, dass ich diesbzgl. irgendwie ein schlechtes Gewissen hätte, wenn ich "so früh" wieder kündige?
Spid:
Ich habe mich zu Beamtengedöns nicht eingelassen, sondern bin explizit auf die Situation bei AN eingegangen.
Christopher:
--- Zitat von: Spid am 08.06.2021 15:36 ---Ich habe mich zu Beamtengedöns nicht eingelassen, sondern bin explizit auf die Situation bei AN eingegangen.
--- End quote ---
Ah ok, ich verstehe ;D
Vielen Dank schonmal für diese Antwort!
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