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[Allg] Als Berufseinsteiger direkt verbeamtet?

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Christopher:
Hallo,

wenn bei Stellenanzeigen im ÖD (bspw. Landesministerium) von der grundsätzlichen Möglichkeit der Verbeamtung gesprochen wird, kann man dann als Berufseinsteiger/Bewerber davon ausgehen, dass man auch direkt verbeamtet wird, sofern man es wünscht?

Konkret geht es bei mir (Master-Abschluss) darum, dass ich mich auf eine Stelle im gehobenen Dienst bewerbe; diese Stelle ist mit maximal EG11 bzw. A12 beschrieben. EG11 wäre mir zu wenig, aber A12 käme ja schon nahe an die A13 im höheren Dienst. Kann ich davon ausgehen, dass man mir mit Master die A12 direkt anbieten wird?

Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Mühen!

Grüße
Christopher

Organisator:
Nein.

Einerseits erfüllst Du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht, andererseits erfolgt die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, in der Regel A9.

Christopher:

--- Zitat von: Organisator am 09.06.2021 15:47 ---Nein.

Einerseits erfüllst Du die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht, andererseits erfolgt die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, in der Regel A9.

--- End quote ---

Inwiefern erfülle ich die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht? Weil ich überqualifiziert bin?

Das mit dem Einstiegsamt bei der Verbeamtung klingt ernüchternd. Gibt es davon keine Ausnahmen?

Christopher:

--- Zitat ---§ 25 Einstellung in ein höheres Amt als das Eingangsamt BLV

(1) 1Beamtinnen und Beamte können in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden, wenn die beruflichen Erfahrungen, die zusätzlich zu den Abschlüssen und beruflichen Erfahrungen, die für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung erforderlich sind, ihrer Art und Bedeutung nach dem angestrebten Amt gleichwertig sind. 2Liegen gleichwertige berufliche Erfahrungen nicht vor, muss die besondere Befähigung für das angestrebte Amt der betreffenden Laufbahn durch förderliche Zusatzqualifikationen nachgewiesen werden. 3Das Beförderungsamt muss nach dem individuellen fiktiven Werdegang erreichbar sein.

(2) Soweit Zeiten nach Absatz 1 auf den Vorbereitungsdienst angerechnet worden sind, können sie nicht berücksichtigt werden.

--- End quote ---


Wäre das nicht quasi mein Fallbeispiel?

Organisator:

--- Zitat von: Christopher am 09.06.2021 16:00 ---Wäre das nicht quasi mein Fallbeispiel?

--- End quote ---

Genau, wäre es nicht.
Hier sind berufliche Erfahrungen nach dem Abschluss gefordert. Als Berufseinsteiger hast du diese nicht.

Zu deinem anderen Post
Die BLV ist schon zutreffend, schau mal in den § 20. Dir fehlt als Berufseinsteiger die hauptberufliche Tätigkeit.
Ausnahmen gibt es, wie im § 25 BLV beschrieben. Gleichwertige berufliche Erfahrungen :)

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