Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Als Berufseinsteiger direkt verbeamtet?
Christopher:
Stellt der Master oder vielleicht Praktika keine Zusatzqualifikation im Sinne der BLV dar?
Das wäre ziemlich ärgerlich >:( ;D
Christopher:
Bzw bedeutet §20 BLV dass man mit Bachelor im GD quasi immer nur erstmal Angestellter ist und sich danach erst verbeamten lassen kann?
Und nach §21 BLV ist es beim Master sogar 2 Jahre erstmal Angestellter (?) -.-
Christopher:
Die BLV gilt ja für Bundesbeamte... ist das in den Landesgesetzen genauso?
Organisator:
--- Zitat von: Christopher am 09.06.2021 16:09 ---Stellt der Master oder vielleicht Praktika keine Zusatzqualifikation im Sinne der BLV dar?
Das wäre ziemlich ärgerlich >:( ;D
--- End quote ---
korrekt.
Organisator:
--- Zitat von: Christopher am 09.06.2021 16:11 ---Bzw bedeutet §20 BLV dass man mit Bachelor im GD quasi immer nur erstmal Angestellter ist und sich danach erst verbeamten lassen kann?
Und nach §21 BLV ist es beim Master sogar 2 Jahre erstmal Angestellter (?) -.-
--- End quote ---
Nein, nur wenn man keine Laufbahnbefähigung hat und diese durch die Regelungen im § 20 BLV erlangen möchte.
gemäß § 21 BLV sind es 2 Jahre und 6 Monate.
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