Außerhalb der Bereiche äußere und innere Sicherheit, Justiz, öffentliche Finanzen und Außenpolitik bedarf es ohnehin keines staatlichen Handelns, da genügt auch die Setzung und Überwachung des Rechtsrahmens. Der Staat kann nichts besonders gut, also ist er auf ein Mindestmaß zu beschränken. Dann kann man die paar Leute, die man braucht, auch verfassungsgemäß besolden und marktüblich vergüten.