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Höhergruppierung

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Ungeimpft:


--- Zitat ---Wenn du in der Stufe 4 kommst, fällt dann die Zulage auch weg?
--- End quote ---

Zitat aus Vertrag: "die Eingruppierung erfolgt gem. §12 TV-L entsprechend den auszuübenden Tätigkeiten nach Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 in die Entgeltgruppe 11 TV-L Stufe 3.  Im Genehmigungsprozess ist eine Vorweggewährung der Stufe 4 gem. § 16 Abs. 5 TV-L".
Damals wurde es genehmigt.

Logischerweise wenn ich die EG11/4 erreiche, dann fällt die Zulage weg. Aber wo kann man das genauer erfahren? Nur beim Personalrat?

WasDennNun:
Wieso Personalrat? Die sind ja nicht befugt, Rechtsberatung zu machen.
Ich würde es so verstehen, dass dir nur das Entgelt der Stufe 4 vorweg gewährt wurde, und nicht das Entgelt einer Stufe mehr als der aktuellen Stufe.

WasDennNun:

--- Zitat von: Ungeimpft am 19.06.2021 12:01 ---


--- Zitat ---Und bei Variante 1 solltest du bedenken, dass du dann auch in 3 Jahren in der Stufe 4 der EG12 bist.
Was dann ja  36014 bedeutet.
--- End quote ---
Vielleicht so kurzfristig gibt mir mein Chef keine Hochgruppierung. Man muss das noch besprechen.

--- End quote ---
Also dein Chef gibt dir keine Hochgruppierung, sondern dein Chef beantragt beim AG die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten für dich, damit du hochgruppiert wirst.

--- Zitat ---
--- Zitat ---und wie kommst du darauf, dass der AG in 1,5 oder in 5,5 Jahren entsprechende Tätigkeiten für dich hat, damit du HG wirst?
--- End quote ---
Ich habe natürlich keine Garantie, aber mir wurde noch während Bewerbungsgespräch gesagt, dass es eine Möglichkeit gibt "in ein paar Jahren in EG12 hochgruppiert zu werden". Nach 1 Jahr wurde diese Aussage noch mal bestätigt und dafür habe ich noch 2 neue Liegenschaften zur Betreuung bekommen.

--- End quote ---
Weil der AG glaubt, dass man in ein paar Jahren Tätigkeiten für dich  sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1/3 heraus hebt.

Und das kann nur sein, in dem man in die Zukunft schauen kann, oder weiß, dass man Personalveränderungen hat und Tätigkeitszuschnitte ändert.

(oder man den TB bescheißt, weil er schon EG12 ist, es nur nicht ausgezahlt bekommt.)

Ungeimpft:
Wenn AG mir ein mal EG12 gibt, darf er sie später aus irgendwelchem Grund zurücknehmen?

Spid:
Der AG „gibt“ keine E12. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

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