Solche Tricks werden bei uns auch gerne angewandt. Besonders beliebt sind Höhergruppierungen E5 zu E6, kurz bevor die Stufe 4 oder 5 bei Kollegen sich dem Ende neigen
Da eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung eine Vertragsänderung ist, bedarf es des Einvernehmens der Arbeitsvertragsparteien. Mithin ist jemand, der eine entspechende Änderung zur Unzeit vereinbart, selbst schuld.
Wenn es jemand bemerkt, wird ihm dann auch die Pistole auf die Brust gesetzt "Entweder du nimmst jetzt die Tätigkeitsänderung an oder du bleibst für immer in der niedrigeren Gruppe".
Auch ohne Pistole ist dass die Androhung eines (empfindlichen) Übels. Da kann man schon über Nötigung nachdenken