Hallo
Ich würde mir wünschen, hier würde mit mehr Sachverstand geantwortet.
Zunächst einmal für Dich Laser92 ist interessant zu wissen, dass bei anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung, der Amtsarzt nur über einen Zeitraum von fünf Jahren prognostizieren musst, dass Du nicht dienstunfähig wirst. Und der Zeitraum ist so kurz, dass die wenigsten Amtsärzte ein Problem damit haben.
Ohne Schwerbehinderung ist die Sache mit der Prognose schon schwieriger. Der Amtsarzt wird dich durchwinken, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass Du nicht wesentlich früher vor der Regelaltersgrenze von 67 Lebensjahren ausscheiden wirst. Und da der Amtsarzt eher kein Kardiologe oder Nephrologe sein wird, wird er fachärztliche Gutachten in Auftrag geben und dann eine Entscheidung treffen. Deine Dienststelle ist auch nicht am Votum des Amtsarztes gebunden. Es düfte aber gleichwohl nur wenige Personaler geben, die bei negativer Gesundheitsprognose verbeamten.
Die PKV ist kein Problem. Über die Öffnungsaktion der PKVen kommst Du mit max. 30 Prozent Risikozuschlag und ohne Ausschluss in eine der teilnehmen PKVen rein. Einige Länder haben auch eine pauschale Beihilfe und übernehmen die Hälfte der Beiträge zu einer GKV.
Bei der PKV und einem Geburtsjahr von 1992 und Beihilfe von 50% würde ich mit 300-350 € Beitrag zur PKV im Rahmen der Öffnungsaktion rechnen.