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Arbeitsleistung in Rufbereitschaft

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Zeussowitz:
Ich muss doch nochmal ergänzen.

Die „Gutschrift“ der Rufbereitschaft wird hier auf einem Arbeitszeitkonto nach § 10 vorgenommen. Dementsprechend sollen auch die Zuschläge faktorisiert werden.

Angenommener Fall:

Rufbereitschaft von Freitag 16 Uhr bis Montag 8 Uhr

Telefonische Einsätze:
A) Samstag 14:00 bis 14:20
B) Samstag 21:15 bis 21:30
C) Sonntag 14:00 bis 14:20

Verstehe ich die daraus resultierende Auswertung  folgendermaßen richtig?

Pauschale:
Freitag: 2 Stunden
Samstag: 4 Stunden
Sonntag: 4 Stunden
Montag: 0 Stunden

Telefonische Einsätze:

Samstag 20 Min. , gerundet auf 30 Min.
B und C zusammengefasst (wegen „24 Stunden Regel“ aus § 8 Abs. 5 Satz 6) 35 Min. gerundet auf 60 Min.

Zuschläge:
A) 20 Min mit 20% = 4 faktorisierte Minuten (weil Samstag zwischen 13 und 21 Uhr)
B) 15 Min. mit 20% = 3 faktorisierte Minuten (weil Nachtarbeit)
C) 20 Min mit 25% = 5 faktorisierte Minuten (weil Sonntagsarbeit)

Hier wird meinen Verständnis nach nicht gerundet sondern spitz gerechnet.

Ergebnis:

Dem Konto werden

10 (Pauschale) + 1,5 (gerundete Einsätze)= 11,5 Stunden und 4 + 3 + 5 (Zuschläge)= 12 Minuten also insgesamt

11 Stunden und 42 Minuten gutgeschrieben.

Ist das so korrekt? Wenn nicht, wie wäre der richtige Weg?

Herzlichen Dank!

Spid:
Die Gutschrift auf ein Arbeitszeitkonto nach §10 TV-L bedarf des Wunsches des TB. Du hast die Überstundenzuschläge in Deiner Rechnung vergessen.

Zeussowitz:
Ja die Bereitschaft des AN habe ich vorausgesetzt.

Die Überstunden würden aber ja nur anfallen, wenn der AN über die wöchentliche Soll- Arbeitszeit hinaus käme und diese nicht bis zum Ende der folgenden Woche ausgleicht oder?

Ganz konkret: Wenn ich weiß, dass ich im obigen Beispiel (bei 40 Soll Stunden pro Woche) sowieso 10 Stunden schon pauschal gewertet  bekomme, stemple ich mich entsprechend nur 30 Stunden in dieser Woche oder der nächsten Woche  ein.

Die 1 Stunde 42 „oben drauf“ gleiche ich in der folgenden Woche zusätzlich aus, dann sollte es meinem Verständnis nach passen.

Wichtig ist natürlich, während der Bereitschaft genau  zu dokumentieren und das im Auge zu behalten. Das ist aber ja in meinem Interesse, da ich die zusätzliche Belastung möglichst gering halten will.

Ich habe die Befürchtung, dass das hier initial auf keinen Fall richtig laufen wird  :D

Spid:
Die "Bereitschaft" des AN ist nicht hinreichend. Es bedarf einer Willenserklärung des AN für eine faktorisierte Buchung auf dem Arbeitszeitkonto. Das Entgelt für Überstunden fällt für die tatsächliche Inanspruchnahme während der Rufbereitchaft unabhängig davon an, ob es sich tatsächlich um Überstunde handelt.

Zeussowitz:
Ok herzlichen Dank für die Geduld. Ich melde mich ggf. nochmal, wenn ich den Knoten im Hirn gelöst habe.Ich habe verstanden: Hier kämen also nochmal  55 Minuten zu 15% = 8,25 Minuten  bei EG 10-15 für Überstunden hinzu, obwohl es möglicherweise hinterher gar keine Überstunden sind. Die Willenserklärung des AN vorausgesetzt.

Mal im Ernst. Das kann man doch ohne vertieftes und regelmäßiges Anwenden der Detailregelungen nicht wissen. Also wird das auch die entsprechende Stelle hier kaum wissen, obwohl man es als AN erwarten würde. 

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