Zumal der AG nur bei Offenkundigkeit der Arbeitsunfähigkeit überhaupt in irgendwelche rechtlichen Probleme kommt. Wenn der AN einem vor die Füße kotzt, nachdem er mitgeteilt hat, er sei wieder arbeitsfähig und trete an, oder im Fieberwahn taumelt oder erkennbar unter Medikamenteneinfluß steht, sollte man ihm die Arbeitsaufnahme verwehren.