Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorzeitiger Arbeitsantritt trotz AU möglich?
WasDennNun:
--- Zitat von: Lars73 am 17.06.2021 12:58 ---Wenn man nach 42 Tagen wieder arbeiten will muss man ja nur einfach nicht mehr zum Arzt gehen. Schon läuft die AU-Bescheinigung aus.
Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsfähigkeit seines An hat muss er halt auf seine Kosten eine Untersuchung in die Wege leiten. er kann nicht die Vorlage einer Bescheinigung vom Arbeitgebernehmer verlangen.
--- End quote ---
Das meintest du doch, oder?
WasDennNun:
Richtig!
Wenn ich vorzeitig mich AF sehe und zur Arbeit gehe, und der AG mir verweigert, dass ich arbeite, dann lasse ich mir das bestätigen und sorge dafür, dass die Tage nicht als Krankheitstage erfasst werden.
Gerne gehe ich auf seine kosten zum Betriebsarzt oder wohin auch immer.
Denn ich sehe es nicht ein, dass ich für den Ag den Arztbesuch aus meiner eigenen Tasche bezahlen soll.
Lars73:
--- Zitat von: WasDennNun am 17.06.2021 13:12 ---Das meintest du doch, oder?
--- End quote ---
Ja. Danke für die Korrektur.
Kat:
--- Zitat von: Spid am 17.06.2021 09:27 ---Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE nicht mehr arbeitsunfähig ist. Zudem ist die Aussage ohnehin Unfug, sie trifft nur ausnahmsweise zu, wenn der AG hätte erkennen müssen, daß eine AU vorlag.
--- End quote ---
Der hat das doch schriftlich vom Arzt vorliegen.
Spid:
Nein. Was vorliegt, ist eine Bescheinigung über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
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