Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Vorzeitiger Arbeitsantritt trotz AU möglich?
Kat:
Wenn Dein Arbeitgeber Dich trotz Arheitsunfähigkeit arbeiten lässt und es passiert was, ist er dran.
Spid:
Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE nicht mehr arbeitsunfähig ist. Zudem ist die Aussage ohnehin Unfug, sie trifft nur ausnahmsweise zu, wenn der AG hätte erkennen müssen, daß eine AU vorlag.
WasDennNun:
--- Zitat von: Wdd3 am 17.06.2021 08:33 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 16.06.2021 14:57 ---
--- Zitat von: Wdd3 am 16.06.2021 13:20 ---Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.
--- End quote ---
Blödsinn ist es nicht, nur wenn man es pauschal anwendet wird es zum Blödsinn.
Bei einem Baggerfahrer sehe ich da andere Kriterien, als bei einem Aktenschubser.
--- End quote ---
Mit Blödsinn habe ich das Theater bei shenja gemeint...
--- End quote ---
Ich finde es aber auch Blödsinn, wenn es dem AN frei überlassen wird, weil er "mündig" ist.
Da kann schnell mal einer daherkommen und nach 42 Tage eine Arbeitsfähigkeit vortäuschen obwohl er nicht einsetzbar ist. Nur damit er nicht weniger Geld hat und er sich "mündig" genug findet das beurteilen zu können.
Und der AG kann es uU nicht ad hoc erkennen (weil er z.B. ne Schlafapnoe verheimlicht)
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 17.06.2021 09:27 ---Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE nicht mehr arbeitsunfähig ist. Zudem ist die Aussage ohnehin Unfug, sie trifft nur ausnahmsweise zu, wenn der AG hätte erkennen müssen, daß eine AU vorlag.
--- End quote ---
Im Sachverhalt geht es doch explizit darum, daß der TE glaubt nicht mehr arbeitsunfähig zu sein.
Lars73:
Wenn man nach 42 Tagen wieder arbeiten will muss man ja nur einfach nicht mehr zum Arzt gehen. Schon läuft die AU-Bescheinigung aus.
Wenn der Arbeitgeber Zweifel an der Arbeitsfähigkeit seines An hat muss er halt auf seine Kosten eine Untersuchung in die Wege leiten. er kann nicht die Vorlage einer Bescheinigung vom Arbeitgeber verlangen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version