Vorzeitiger Arbeitsantritt trotz AU möglich?

Begonnen von Anonymos97, 16.06.2021 09:30

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Anonymos97

Guten Morgen,

Ich habe eine AU Bus eingeschlossen nächste Woche. Meine Frage ist, darf man früher wieder auf Arbeit gehen auch wenn die AU bereits der Perso vorliegt und der Krankheitsverlauf kürzer als gedacht ist? Oder ist dann der Versicherungsschutz hinfällig.

LG

Spid


Anonymos97

Ohne weiteres oder erst in Absprache mit der Perso? Wenn es mir Montag früh gut geht, kann ich einfach auf Arbeit auftauchen? Bis die Perso Montag da ist, ist der halbe Tag nämlich schon rum.

Spid

Eine AU-Bescheinigung stellt kein Arbeitsverbot dar, sondern begründet lediglich die widerlegbare Vermutung einer Arbeitsunfähigkeit. Lediglich eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit berechtigt zum Fernbleiben von der Arbeit, liegt sie nicht (mehr) vor, ist die Arbeit unverzüglich wieder aufzunehmen. Die Arbeitsaufnahme ist dem AG anzuzeigen.

Anonymos97

Ok danke für die Antwort. Dann muss ich Freitag schauen wie es mir geht.

Schmitti


Wdd3

Auf der AU steht "voraussichtlich bis..." wenn sich die Gesundheit vorher einstellt gehst du arbeiten....

WasDennNun

Und wenn du dich nicht kompetent genug dafür findest, dies beurteilen zu können, dann gehst du zum Arzt und fragst den.  ;D

shenja

Ich kann Dir von meiner Erfahrung schreiben. Ich war wieder dienstfähig und wollte arbeiten gehen. Das Personalamt hat von mir eine Gesundschreibung des Arztes verlangt.
Ich weiß, dass das völlig Banane ist, aber ohne wurde mir nicht erlaubt wieder im Büro zu erscheinen. Daher mache ich so etwas nie wieder.
Hatte nur Theater und Rennerein damit. Der Arzt hat gemeint ich wäre beklobt, die Krankenkasse hat Theater gemacht und der AG auch.

Spid

Dann kann man den AG ja im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes zur Beschäftigung zwingen.

WasDennNun

Es gibt halt AGs, die wollen sich absichern, dass sie dich nicht zu früh wieder an die Arbeit lassen und dann womöglich in Haftung geraten, wenn dir was passiert.

Wdd3

Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.

WasDennNun

Zitat von: Wdd3 am 16.06.2021 13:20
Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.
Blödsinn ist es nicht, nur wenn man es pauschal anwendet wird es zum Blödsinn.
Bei einem Baggerfahrer sehe ich da andere Kriterien, als bei einem Aktenschubser.

Spid

Zumal der AG nur bei Offenkundigkeit der Arbeitsunfähigkeit überhaupt in irgendwelche rechtlichen Probleme kommt. Wenn der AN einem vor die Füße kotzt, nachdem er mitgeteilt hat, er sei wieder arbeitsfähig und trete an, oder im Fieberwahn taumelt oder erkennbar unter Medikamenteneinfluß steht, sollte man ihm die Arbeitsaufnahme verwehren.

Wdd3

Zitat von: WasDennNun am 16.06.2021 14:57
Zitat von: Wdd3 am 16.06.2021 13:20
Bei uns gibt es solchen Blödsinn nicht. AN sind mündig und dürfen eigenständig entscheiden ob sie wieder arbeitsfähig sind.
Blödsinn ist es nicht, nur wenn man es pauschal anwendet wird es zum Blödsinn.
Bei einem Baggerfahrer sehe ich da andere Kriterien, als bei einem Aktenschubser.

Mit Blödsinn habe ich das Theater bei shenja gemeint...