Autor Thema: Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)  (Read 1757 times)

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Hallo Leute :)

Ich muss aufgrund eines Ausfalles bei uns für das restliche Jahr und evtl. drüber hinaus meinen Vorgesetzten vertreten, was natürlich Aufgaben mit sich bringt die ich bisher nicht machen musste.

Unter anderem werde ich Planungsleistungen (Ingenieurleistungen für Straßenbau) vergeben müssen. Mir wurde zwar von "oben" Hilfe zugesagt, aber wie das so oft ist, hat hier im Haus keiner Interesse daran mir zu helfen oder kann mir "angeblich" nicht helfen.

Ich darf zwar Fortbildungen zu versch. Themen besuchen, aber das ist aufgrund von Corona trotz diverser Onlineangebote auch nicht so einfach zur Zeit. Für mich ist das leider ein komplett neues Thema und ich tue mich schwer mich hier einzulesen auf die Schnelle. Vielleicht kann mir hier ja jemand ein paar Tipps geben oder auch gerne Tipps zu Ratgebern bzw. Literatur dazu.


Mir geht es vor allem darum in welcher Art und Weise ich Planungsaufträge vergeben darf in Hessen.

Wenn ich irgendwo falsch liege, berichtigt mich bitte.

Bisher habe ich es so verstanden, dass ich bis 10.000€ quasi komplett "frei" bin und es kein "Regelwerk" dafür gibt.

Ab einem erwarteten Auftragswert von 10.000€ greift dann das HVTG.

Ab einem erwarteten Auftragswert von 214.000€ greifen VgV und GWB.

Ist das so erstmal korrekt ? Oder gibt es da "zwischenspiele" auch unter 214.000€ wo ich auf andere Regelungen achten muss ?

Mir geht es vor allem darum, dass ich gemäß HVTG bis 50.000€ ja ohne ein IBV die Planung vergeben darf. Ab 50.000€ müsste ich ein IBV vorschalten.

Nun soll ich einen Planungsauftrag erteilen, der bis zur Entwurfsplanung geht. Es steht aber quasi jetzt schon fest, dass später (innerhalb der nächsten 1-3 Jahre) das Projekt auch weiter geht und die Planung dann bis zur Leistungsphase 9 vergeben wird.

Laut VgV müsste ich hier ja jetzt vom gesamt zu erwartenden Auftragswert ausgehen, sonst wäre es eine unzulässige Teilung. Ich müsste also jetzt den erwarteten Auftragswert schon bis LP9 errechnen und nicht bis zur Entwurfsplanung. Damit würde ich über 50.000€ rutschen und müsste ein IBV vorschalten.

Aber da ich ja unter 214.000€ bleibe greift die VgV doch garnicht, sondern das HVTG, was aber auf den ersten Blick zu diesem Fall nichts aussagt ?

Darf ich jetzt also den Auftrag ohne IBV vergeben oder muss ich ein IBV vorschalten ?

Wenn ich ohne IBV vergeben dürfte in dieser Konstellation würde es doch die ganze Regelung ad absurdum führen, denn dann könnte ich ja meine Planungsaufträge immer so kleinteilig vergeben, dass ich nie über die 50.000€ komme ?

Ich sehe hier echt den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr langsam :D


Kommunalgenie

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Antw:Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)
« Antwort #1 am: 16.06.2021 15:59 »
Ich dachte Hessen hätte mittlerweile auch schon die UVgO eingeführt...

Beim Einlesen in das HVTG wird mir schon speiübel. Ich denke der einfachste Weg ist mal bei der Abst deines Bundeslandes nachfragen zu stellen. Die sind meistens super kompetent und hilfsbereit. Viel Glück!

clarion

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Antw:Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)
« Antwort #2 am: 16.06.2021 16:27 »
Hallo,

Vergaben gänz ohne Schulung.... Das halte ich für grob fahrlässig.  Ich würde an Deiner Stelle die jüngsten Vergabenunterlagen einsehen und mich dran langhangeln und einen analogen Entwurf erarbeiten.  Mit dem gehst Du dann zum Chef und lässt mitzeichnen. Dann bist Du wenigstens safe, wenn etwas schief geht.

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Antw:Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)
« Antwort #3 am: 17.06.2021 07:53 »
Ich dachte Hessen hätte mittlerweile auch schon die UVgO eingeführt...

Beim Einlesen in das HVTG wird mir schon speiübel. Ich denke der einfachste Weg ist mal bei der Abst deines Bundeslandes nachfragen zu stellen. Die sind meistens super kompetent und hilfsbereit. Viel Glück!

Danke für den Tipp schonmal.

Hessen will auch schon eine Weile die UVgO einführen. Zuletzt hab ich im April was davon gelesen, aber wer weiß wann es dann soweit ist.

Hallo,

Vergaben gänz ohne Schulung.... Das halte ich für grob fahrlässig.  Ich würde an Deiner Stelle die jüngsten Vergabenunterlagen einsehen und mich dran langhangeln und einen analogen Entwurf erarbeiten.  Mit dem gehst Du dann zum Chef und lässt mitzeichnen. Dann bist Du wenigstens safe, wenn etwas schief geht.

Habe meinen Chef auch schon drauf hingwiesen, dass ich das noch nie gemacht habe. Daraufhin kam dann eben nur die Floskel das mir eben geholfen wird. Wie es scheint hat sich hier im Haus aber noch nie einer Gedanken über so einen "Problemfall" gemacht. Ok die meisten Planungsaufträge bei uns sind unter 50.000€, aber mich würde es wundern, wenn ich jetzt der erste bin der hier auf dieses "Problem" stösst.

Ich werde mir so oder so alles abzeichnen lassen vom Chef. Habe mir natürlich auch die Mail gesichert in der ich meinen Chef und meinen Derzernenten drauf hinweise, dass ich zur Zeit nicht die nötigen Fachkenntnisse habe um solche Vergaben rechtssicher durchzuführen.

LogiJöw

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« Last Edit: 17.06.2021 08:42 von LogiJöw »

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Antw:Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)
« Antwort #5 am: 21.06.2021 13:16 »
Danke die PDF von absthessen kannte ich aber auch schon :)

Hilft mir leider aber nicht weiter, da sich ja die Frage stellt, ob ich in meinem Fall jetzt entsprechend >50.000€ mit IBV vergeben muss oder <50.000€  ohne IBV vergeben "darf".

Wie gesagt, beauftragt wird erstmal nur bis zur Entwurfsplanung, später soll es aber (zu 99,9%, aber bei der Politik kann man sich eben nie sicher sein) weitergehen.

Die Leistung die jetzt erbracht werden soll, liegt unter 50.000€. Die Leistung die später erbracht werden soll, wird für sich genommen auch unter 50.000€ liegen. Zusammen liegen sie aber über 50.000€.

Total verzwickt der ganze Mist :D

Kommunalgenie

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Antw:Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)
« Antwort #6 am: 21.06.2021 14:47 »
Danke die PDF von absthessen kannte ich aber auch schon :)

Hilft mir leider aber nicht weiter, da sich ja die Frage stellt, ob ich in meinem Fall jetzt entsprechend >50.000€ mit IBV vergeben muss oder <50.000€  ohne IBV vergeben "darf".

Wie gesagt, beauftragt wird erstmal nur bis zur Entwurfsplanung, später soll es aber (zu 99,9%, aber bei der Politik kann man sich eben nie sicher sein) weitergehen.

Die Leistung die jetzt erbracht werden soll, liegt unter 50.000€. Die Leistung die später erbracht werden soll, wird für sich genommen auch unter 50.000€ liegen. Zusammen liegen sie aber über 50.000€.

Total verzwickt der ganze Mist :D

Ja und die Verzwickung geschieht auch noch mit purer Absicht :) Aus diesem Grunde gibt es zahlreiche Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsberatungen die für unzählige Kommunen Vergabeverfahren durchführen, da diese keine qualifizierten Kräfte dafür bereit stellen wollen oder können. So ein Vergaberechtler kann schon teuer sein. Ich bin zwar nicht in Hessen tätig, versuche dir aber trotzdem gerne zu helfen weil du so nett gefragt hast^^

Der Auftragswert wird anhand von §2 Abs. 5 HTVG i.V.m §3 VgV berechnet. Im §3 abs. 1 S. 2 VgV ist geregelt, dass etwaige Optionen oder Vertragsverlängerungen in die Auftragswertschätzung mit einzubeziehen sind und im übrigen müssen diese auch gleich in der Leistungsbeschreibung und im Vertrag stehen. Es ist auch durchaus üblich, dass Kommunen zunächst nur bis zur LPH 4 beauftragen und anschließend irgendwo versuchen für den Bau Fördermittel zu akquirieren und dann erst weiter beauftragen. Du musst also wohl ein "IBV" (ich nehme an das ist so eine Art Ex-Ante) vorschalten.

Newbie1

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Antw:Hilfe bei Vergabe von Planungsleistungen (Hessen)
« Antwort #7 am: 22.06.2021 07:22 »
Vielen Dank ! :)