Hallo,
ich hoffe, ich trete damit keine Grundsatzdiskussion über Sinn und Unsinn des AGGs los.
In meiner Behörde, in der ich jetzt in die Personalabteilung wechseln werde, werden alle nicht offensichtlich ungeeignete schwerbebinderte Bewerber auch mehrmals eingeladen. D. h. wirklich offensichtliche ungeeignete Bewerber (Raumpflegerin bewirbt sich als Sachbearbeiterin AlG II und hat immer "nur" geputzt) werden nicht eingeladen, offensichtlich nicht ungeeignete Bewerber werden ausnahmslos eingeladen. Die erhalten sogar eine Einladung zu einem Ersatztermin, wenn die den ersten Termin nicht wahrnehmen konnten (ohne Begründung, aus gesundheitlichen Gründen, aus logistischen Gründen ...).
Und bei Letztgenanntem muss ich mich wohl updaten, oder!?
Ich dachte, man wäre nicht verpflichtet, einen Ersatztermin anzubieten. Oder doch? Gibt es da Änderungen?
Vielen Dank.
MfG