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Digitalisierung und Auswirkungen auf das Gehalt

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Saggse:

--- Zitat von: WasDennNun am 17.06.2021 19:42 ---Wenn du das auch noch im relevantem Umfang machst, dann ist es eingruppierungsrelevant.

--- End quote ---
Ich glaube, das ist das hüpfende Komma: Wenn der Arbeitgeber die Tätigkeiten nur zu 30% überträgt, tangiert das die Eingruppierung nicht. Als Mitarbeiter müsste man dann - theoretisch - argumentieren, dass zu einem gewissen Punkt die 30% erreicht sind und man mit einer Mehrleistung vertragsbrüchig werden würde. Alternativ, wenn die Mehrleistung im Rahmen des Direktionsrechtes vorübergehend angewiesen wurde, könnte man noch auf ihrer Vergütung bestehen, die dann aber - mangels dauerhafter Übertragung - nicht eingruppierungsrelevant ist...

Kurz gesagt: Indem er Tätigkeiten bündelt oder streut, hat der Arbeitgeber relativ viele Möglichkeiten, eine gewünschte Eingruppierung zu erreichen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Saggse am 23.06.2021 16:01 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 17.06.2021 19:42 ---Wenn du das auch noch im relevantem Umfang machst, dann ist es eingruppierungsrelevant.

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Ich glaube, das ist das hüpfende Komma: Wenn der Arbeitgeber die Tätigkeiten nur zu 30% überträgt, tangiert das die Eingruppierung nicht. Als Mitarbeiter müsste man dann - theoretisch - argumentieren, dass zu einem gewissen Punkt die 30% erreicht sind und man mit einer Mehrleistung vertragsbrüchig werden würde. Alternativ, wenn die Mehrleistung im Rahmen des Direktionsrechtes vorübergehend angewiesen wurde, könnte man noch auf ihrer Vergütung bestehen, die dann aber - mangels dauerhafter Übertragung - nicht eingruppierungsrelevant ist...

Kurz gesagt: Indem er Tätigkeiten bündelt oder streut, hat der Arbeitgeber relativ viele Möglichkeiten, eine gewünschte Eingruppierung zu erreichen.

--- End quote ---
Und der MA macht dann halt genau das, was er zu machen hat entsprechend der Zeitanteile.
Und wenn er die 30% überschreitet, dann muss er mit dem Verweis auf die übertragenden Zeitanteile darauf hinweisen, dass er leider die Bearbeitung einstellen muss, weil er sonst seine andere Arbeit nicht machen kann. Oder der AG solle ihm mehr Zeitanteile zuweisen.
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, so einfach ist das.

Saggse:

--- Zitat von: WasDennNun am 24.06.2021 08:21 ---Und wenn er die 30% überschreitet, dann muss er mit dem Verweis auf die übertragenden Zeitanteile darauf hinweisen, dass er leider die Bearbeitung einstellen muss, weil er sonst seine andere Arbeit nicht machen kann. Oder der AG solle ihm mehr Zeitanteile zuweisen.
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, so einfach ist das.

--- End quote ---
Japp, genauso funktioniert das. Man müsste sich die Zeit nehmen, die einzelnen Tätigkeiten minutengenau abzurechnen und ggf. zu begründen, warum sie zu einer bestimmten Kategorie gehören. Ich würde mal vermuten, dass die Zeitanteile jeweils am Monatsende wieder passen müssen, d.h., man geht also am 27. früh mit seinem Arbeitsprotokoll zum Chef und sagt: "Sorry, meine 30% Zeitanteil für höherwertige Tätigkeiten sind aufgebraucht. Ab jetzt darf ich nur noch minderwertigen Kram machen, da ich mich sonst dem Risiko einer Abmahnung aussetze. Ich bin dann im mal im Kopierraum zu finden..."

Ich gebe zu, dass ich Leute beneide, die das tatsächlich genau so gnadenlos durchziehen, denn ja, genauso müsste man es machen, und man müsste es viel, viel häufiger machen, damit die Arbeitgeberseite merkt, was für einen Sackgang sie sich mit diesem Gesamtkunstwerk namens TVÖD aufbürdet. Leider siegt am Ende - da nehme ich mich selbst nicht aus - meist die Bequemlichkeit auf der Seite der Mitarbeiter... Nun ja... So ist es halt...

Kaiser80:

--- Zitat von: Saggse am 24.06.2021 10:03 ---
Ich gebe zu, dass ich Leute beneide, die das tatsächlich genau so gnadenlos durchziehen, denn ja, genauso müsste man es machen, und man müsste es viel, viel häufiger machen, damit die Arbeitgeberseite merkt, was für einen Sackgang sie sich mit diesem Gesamtkunstwerk namens TVÖD aufbürdet. Leider siegt am Ende - da nehme ich mich selbst nicht aus - meist die Bequemlichkeit auf der Seite der Mitarbeiter... Nun ja... So ist es halt...

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So sieht es aus. Als ich vor gut 15 Jahren ganz "grün" in den öD gekommen bin hab ich so Leute für absolute Spinner gehalten. Heute feier ich die ab, obwohl sie ja eigentlich nur genau das tun, was vereinbart ist.

WasDennNun:

--- Zitat von: Saggse am 24.06.2021 10:03 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 24.06.2021 08:21 ---Und wenn er die 30% überschreitet, dann muss er mit dem Verweis auf die übertragenden Zeitanteile darauf hinweisen, dass er leider die Bearbeitung einstellen muss, weil er sonst seine andere Arbeit nicht machen kann. Oder der AG solle ihm mehr Zeitanteile zuweisen.
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, so einfach ist das.

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Japp, genauso funktioniert das. Man müsste sich die Zeit nehmen, die einzelnen Tätigkeiten minutengenau abzurechnen und ggf. zu begründen, warum sie zu einer bestimmten Kategorie gehören. Ich würde mal vermuten, dass die Zeitanteile jeweils am Monatsende wieder passen müssen, d.h., man geht also am 27. früh mit seinem Arbeitsprotokoll zum Chef und sagt: "Sorry, meine 30% Zeitanteil für höherwertige Tätigkeiten sind aufgebraucht. Ab jetzt darf ich nur noch minderwertigen Kram machen, da ich mich sonst dem Risiko einer Abmahnung aussetze. Ich bin dann im mal im Kopierraum zu finden..."

Ich gebe zu, dass ich Leute beneide, die das tatsächlich genau so gnadenlos durchziehen, denn ja, genauso müsste man es machen, und man müsste es viel, viel häufiger machen, damit die Arbeitgeberseite merkt, was für einen Sackgang sie sich mit diesem Gesamtkunstwerk namens TVÖD aufbürdet. Leider siegt am Ende - da nehme ich mich selbst nicht aus - meist die Bequemlichkeit auf der Seite der Mitarbeiter... Nun ja... So ist es halt...

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1.) Würde ich da nichts minutengenau machen, sondern Tageweise.
2.) Wirksam wird es erst, wenn man nicht am 27. zum Chef geht, sondern am Ende der zweiten Woche, weil man am Monatsanfang fast nur mit den höherwertigen Dingen beschäftigt wurde und man das damit deutlich macht.
ob man es dann auch inhaltlich durchzieht oder halt hier und da für die nächsten Monate vorarbeitet um dann nen Big Bang zu machen in der Form, dass man Anfang November die Kollegen (nach vorheriger Information an PA, die ja einfach mal nur 20% druffschlagen müssten) darauf hinweist, dass man bis Ende des Jahres nicht mehr in dem Bereich tätig sein darf, weil der AG es nicht will.
3.) Ja der öD lebt davon, dass sich die TB verarschen lassen und der AG merkt nicht, dass diese Menschen sich einfach in Ihrer Leistungsfähigkeit nach unten bewegen.

Es gibt ja auch noch einen dritten Weg: Dem AG unmissverständlich klar machen, welches Entgelt man erwartet für die Tätigkeiten und sich im Zweifel halt wegbewegen.

Ich habe in meiner Karriere durchaus hier und da mehr verdient als der Linienvorgesetzte, weil ich mich nicht verarschen lassen wollte. Habe mich aber auch mit weniger Einkommen zufrieden gegeben, weil ich Bock auf den Job hatte. (und ich bin zwischen öD und pW gependelt)

Deswegen
4.) Wenn man wegen Bequemlichkeit sich nicht für ein besseres Einkommen einsetzt, dann ist es doch eine freie und vernünftige Entscheidung, zu der man dann aber auch professionell und mit vollem Herzen stehen sollte.

Also mein Rat: Necke deinen Cheffe und die PA mit so einem Vorgehen und sehe es als spaßiges Spielchen an.

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