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Unkündbarkeit nach 15 Jahren

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ErwinT:
Hallo,

in den unterschiedlichen Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes gibt es ja bekanntlich die Regelung, dass der Mitarbeiter, wenn er 15 Jahre beschäftigt war und das 40. Lebensjahr überschritten hat, unkündbar ist (außer aus dringendem Grund).

Meine Frage: Macht es für die Sicherheit des Arbeitsplatzes im ÖD überhaupt einen wirklichen Unterschied, wenn man diese Unkündbarkeit noch nicht erreicht hat? Ich kenne viele Leute, die unbefristet bei Behörden und öffentlichen Körperschaften arbeiten und noch längst keine 15 Jahre dabei sind. Ich habe bisher noch nicht mitbekommen, dass irgendeiner davon in irgendeiner Form Sorgen um seinen Arbeitsplatz geäußert hätte. Ist es nicht praktisch so, dass ein öffentlich unbefristet Angestellter nach seiner Probezeit eine ähnlich hohe Job-Sicherheit hat, wie ein Beamter? Oder kommt es tatsächlich vor, dass beispielsweise bei einer Kommune plötzlich Leute entlassen werden, weil es schlecht läuft?

Spid:
Ja. Nein. Durchaus, insbesondere auch bei Regie- und Eigenbetrieben. Ebenso bei Universitäten.

Britta2:
1. Dieses schicke "Unkündbarkeit" gilt aber bis heute und auchweiterhin ausschließlich in den westlichen Bundesländern.

2. Muss (kann) man Dir schwere Dienstpflichtvergehen nachweisen, dann solltest Du Dir nicht zu sicher sein ...
(Diebstahl, Unterschlagung, Bestechlichkeit, Machtmissbrauch ...)

Spid:
Was sollen „Dienstpflichtvergehen“ sein?

ErwinT:
@Britta2:

Zu 1.
Was hat das mit dem Thema dieses Threads zu tun?

Zu 2.
Ach was?

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